Parkscheibe: Blau schützt vor Knöllchen

Parkscheibe: Blau schützt vor Knöllchen
Die Nutzung der Parkscheibe ist klar geregelt. Das trifft auch auf die Einstellung der richtigen Uhrzeit zu. © SP-X

Hätten Sie das gewusst? Eine Parkscheibe muss blau sein. Eine andere Farbe ist nicht zulässig.

Klar, in Deutschland ist fast alles geregelt. Manchmal auch Dinge, denen sich Bürger gar nicht wirklich bewusst sind. Dazu gehört zum Beispiel auch die Farbe der Parkscheibe. Zulässig sind nur blaue Exemplare. Autofahrende, die beim Abstellen ihres Fahrzeuges eines in einer anderen Farbe nutzen, riskieren ein Knöllchen.

Die Straßenverkehrsordnung verlangt eine blaue Scheibe, die 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch ist.

Parkscheibe gilt als Verkehrszeichen

Blau deswegen, weil die Parkscheibe als Verkehrszeichen gilt. Deshalb muss sich auch denselben Farbton haben. Auch für die Schriftart gibt es natürlich entsprechende Normen, ebenso wie für die Aussparung der Uhrzeit und das exakte Aussehen des großen „P“.

Die Nutzung einer Parkscheibe birgt ebenfalls einige Tücken. Denn dabei ist einiges zu beachten: Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Zeiger der Scheibe bei Parkbeginn auf den Strich der nächsten halben Stunde ausgerichtet werden.

Richtige Zeit einstellen

Befindet sich der Zeiger indes zwischen den Strichen, also nicht auf einer halben beziehungsweise vollen Stunde oder hat der Fahrer eine falsche Zeit angegeben, droht ein Verwarnungsgeld. Es kann zwischen 20 und 40 Euro liegen. Deshalb sollte man beim Einstellen der Uhrzeit auch korrekt sein.

Stellt man sein Auto etwa um kurz nach 14 Uhr auf einen Parkplatz mit Parkscheibenpflicht ab, dreht man die Parkscheibe auf 14.30 Uhr. Beginnt die Parkscheibenpflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, wird diese Uhrzeit angeben. Die Parkscheibe muss außerdem gut sichtbar – am besten auf dem Armaturenbrett – abgelegt werden. (SP-X)

Keine Beiträge vorhanden