Knöllchen für pinkfarbene Parkscheibe

Gesetzgeber schreibt Farbe vor

Knöllchen für pinkfarbene Parkscheibe
Rosa Parkscheiben sind verboten - und nicht nur das. © dpa

Wer eine Parkscheibe benutzt, sollte auf die richtige Farbe achten. Sie darf nur Blau sein, so sieht es der Gesetzgeber vor. Das musste nun auch eine Autofahrerin erkennen, die eine pinkarbene Plakette benutzte und dafür ein Knöllchen bekam.

Pink statt Blau? Nein, das geht nicht, zumindest nicht bei Parkscheiben. Sie müssen unbedingt Blau sein. Das ist in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt, wie eine Autofahrerin in Herten jetzt feststellen musste. Weil sie eine pinkfarbene Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legte, bekam sie nun von den Politessen der Stadt ein Knöllchen verpasst: fünf Euro werden dafür fällig, wie das Internetportal „derwesten.de“ berichtet hat.

Gesetz schreibt Farbe der Parkscheibe vor

„Unsere Politessen handeln nach Recht und Gesetz und das schreibt eindeutig die Farbe der Parkscheibe vor“, sagte eine Stadtsprecherin am Mittwoch der Autogazette. So wie auch das Aussehen von Verkehrsschildern vom Gesetzgeber genau geregelt sei, sei dies auch bei den Parkscheiben der Fall. Entsprechend sei die Entscheidung der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes vollkommen korrekt und nicht zu kritisieren.

Wie die Stadtsprecherin hinzufügte, könne man sicherlich über eine derartige gesetzliche Regelung den Kopf schütteln, die die Farbe einer Parkscheibe vorschreibt. „Doch es ist nicht an uns, dies in Frage zu stellen. Die Politessen haben für die Einhaltung der gesetlichen Vorschriften zu sorgen.“ Zugleich wies die Sprecherin darauf hin, dass es ebenso nicht gestattet sei, seine Ankunftszeit auf einer handgemalten Uhr zu notieren. (AG)

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