Wer meint, dass man beim Abstellen seines Fahrzeugs auf dem Parkplatz die Parkscheibe auf die Ankunftszeit einstellen muss, irrt. Nach ADAC-Angaben muss die Uhrzeit auf die folgende halbe oder volle Stunde gestellt werden.
Auf vielen Parkplätzen dürfen Autofahrer ihren Wagen nur für eine bestimmte Zeit abstellen. Häufig ist dann eine Parkscheibe vorgeschrieben. Doch auf welche Uhrzeit stellt man den Zeiger? Nach Angaben des ADAC muss die Schablone auf die nächste halbe Stunde gedreht werden. Parkt ein Auto beispielsweise um 10.03 Uhr, muss das weiße Dreieck auf 10:30 Uhr zeigen. Stellt man den Wagen um 12.55 Uhr ab, beginnt die Parkzeit um 13.00 Uhr. Steht der Zeiger zwischen zwei Markierungen, etwa auf einer viertel Stunde, riskieren Autofahrer ein Bußgeld.
Gesetzesbruch vermeiden
«Streng genommen ist das ein Gesetzesbruch», sagt Thomas Pitschi vom ADAC. Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraf 13, dass die kleine Parktafel nur dann gültig ist, wenn «der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt». Ein Bußgeld ab zehn Euro ist möglich. (dpa/tmn)