Agora: Grundrecht auf Parken mit Mobilitätswende nicht vereinbar

Agora: Grundrecht auf Parken mit Mobilitätswende nicht vereinbar
Parkraum ist nach einer Studie der Agora Verkehrswende zu günstig. © dpa

Die Städte werden immer voller, dennoch fahren viele weiter mit dem Auto in die Innenstadt. Ein Grund dafür liegt auch in dem geringen Parkpreis, so die Agora Verkehrswende.

So kommt ein vom Thinktank Agora Verkehrswende in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten („Öffentlicher Raum ist mehr wert. Ein Rechtsgutachten zu den Handlungsspielräumen in Kommunen“) zu dem Ergebnis, dass Parkplätze im öffentlichen Raum derzeit zu günstig sind.

„Heute dient ein unverhältnismäßig großer Teil des knappen Raums dem motorisierten Individualverkehr, rollenden und ruhenden privaten Pkw“, heißt es in dem von der Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held erstellten Gutachten.

Verkehr muss auf Raumansprüche verzichten

Nach Auffassung der Autoren müsste der ruhende als auch der motorisierte Individualverkehr auf Raumansprüche verzichten, damit die Lebensqualität in den Wohquartieren steige. Dazu schlagen die Autoren eine Verknappung von Parkflächen und die Bepreisung von Parkraum vor. Dort, wo bereits Parkgebühren verlangt werden, sei diese zu erhöhen, da der die Bepreisung des öffentlichen Parkraums nicht deren Wert widerspiegle.

Zugleich sei es aber erforderlich, dass Alternativen zum privat genutzten Pkw geschaffen werden. Dazu gehören Carsharing-Angebote ebenso wie Park&Ride-Möglichkeiten wie ein vernetzter Öffentlicher Personennahverkehr.

Parken im internationalen Vergleich zu günstig

„Lebenswertere Städte entstehen dann, wenn bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum nicht mehr die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von privaten Pkw einseitig im Vordergrund stehen“, sagte der Chef der Agora-Verkehrswende, Christian Hochfeld. „Nicht zuletzt, weil die Bundeskanzlerin klar gemacht hat, dass die Verkehrswende notwendig ist, steht diese Herausforderung jetzt in vielen Städten auf der politischen Tagesordnung. Mit unserem Gutachten betreten wir juristisches Neuland und ebnen den Weg dorthin“, ist Hochfeld überzeugt.

Laut der Studie hätten die Städte bereits heute die Möglichkeit, den Parkraum für eine nachhaltige und damit klimafreundliche Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer umzuwidmen und auch die Parkgebühren anzupassen. Die Spielräume hierzu würden indes nicht ausreichend genutzt. So kostet beispielsweise eine Stunde Parken in London 5,60 Euro, in Berlin je nach Bezirk indes nur 3 Euro.

Anwohnerparken in Deutschland günstig

Ähnlich Unterschiede würden sich laut der Studie auch bei den Gebühren für einen Anwohnerparkausweis zeigen: in Berlin beläuft sich die Gebühr auf jährlich 30,70 Euro, in Amsterdam werden 535 Euro und in Stockholm sogar 827 Euro fällig. Das Rechtsgutachten schlägt vor, dass das Parkverbot zum Regelfall in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird. Derzeit ist es Parken immer dann erlaubt, wenn es nicht verboten ist. „Ein Grundrecht auf Parken ist mit der Mobilitätswende in unseren Städten nicht vereinbar“, so Hochfeld.

Wie das Rechtsgutachen festhält, könnten die Kommunen die Flächennutzung zwar steuern, aufgrund der Gesetzeslage indes nicht im ausreichenden Maße. Dazu seien Änderungen im Straßenverkehrsrecht nötig. Diese müssten „ein besseres Parkraummanagement, eine höhere Bepreisung von Parkflächen und eine wirksamere Regulierung neuer Mobilitätsangebote (Carsharing) ermöglichen“, heißt es in der Studie. Das nun vorgelegte Gutachten soll eine Grundlage dafür bieten.

Keine Beiträge vorhanden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein