Opel-Mitarbeiter stimmen über Sanierungsplan ab

IG Metall lobt Management

Die Mitarbeiter der deutschen Opel-Standorte werden über den Sanierungsplan getrennt voneinander abstimmen. Die Beschäftigten des Werks in Bochum wollen daran indes nicht teilnehmen.

Die IG Metall lässt die Mitarbeiter der deutschen Opel-Werke nach Standorten getrennt über den Sanierungsplan des angeschlagenen Autoherstellers abstimmen. Das teilte der IG Metall-Bezirk Mitte am Mittwoch in Frankfurt auf Nachfrage mit.

Belegschaft und Betriebsrat des von der Schließung bedrohten Werks in Bochum wollen derzeit nicht an einer solchen Abstimmung teilnehmen, weil aus ihrer Sicht insbesondere Produktionszusagen von Opel nicht geklärt sind. "Bochum kann momentan nicht über einen Vertrag abstimmen, in dem nichts für uns geregelt ist", hatte der Bochumer Betriebsratschef Rainer Einenkel dazu gesagt.

IG Metall lobt Management

Für die anderen Standorte sehe die Situation anders aus, sagte der Chef des IG-Metall-Bezirks Mitte, Armin Schild, der Nachrichtenagentur dpa in Frankfurt. "Zum ersten Mal seit Jahren ist unser Eindruck, dass das Opel-Management endlich gelernt hat und unsere Vorschläge aufgreift, um einen wirklichen Plan für die Zukunft von Opel zu erstellen."

Nach der grundsätzlichen Vereinbarung zwischen Gewerkschaft, Gesamtbetriebsrat und Opel vom Februar soll bis zum 31. März ein Tarifvertrag über die Sanierung stehen. Opel will nach 2016 in Bochum keine Autos mehr bauen, aber noch rund 1200 Arbeitsplätze dort halten.

Keine akzeptable Lösung für Bochum

Für Bochum gebe es derzeit keine akzeptable Lösung, meinte Schild. Man wolle aber ein zusätzliches Zeitfenster für weitere Verhandlungen zur Zukunft des Werkes öffnen. Deswegen werde etwaige Zustimmung aus den Standorten Rüsselsheim, Eisenach und Kaiserslautern mit einer Erklärungsfrist versehen. "Innerhalb dieser Frist wollen wir gemeinsam Druck machen, um für Bochum eine Lösung zu schaffen", sagte Schild.

Das Bochumer Werk müsse eine gute Perspektive im Rahmen einer tragfähigen Gesamtlösung bekommen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht gelingen, müsse erneut beraten werden. Die Ablehnung aus einem Standort führe aber auch nicht automatisch zur Nichtannahme des gesamten Ergebnisses für alle anderen. (dpa)

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