Noch sind die automobilen Schätzchen im Winterschlaf, doch mit trockenerem Wetter und wärmenden Sonnenstrahlen beginnt bald wieder die Saison der Sommerautos. Wird der eigene Oldtimer in diesem Jahr 30 Jahre alt, könnte er vielleicht ein H-Kennzeichen erhalten.
Die steuerbegünstigte Oldtimer-Zulassung, die den Klassiker als „schützenswertes Kulturgut“ ausweist, ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Um das „H“ zu bekommen, muss der Halter ein Gutachten nach §23 StVZO beibringen, das nachweist, dass sich der mindestens 30 Jahre alte Oldie in einem gepflegten, originalgetreuen Zustand befindet. Zeitgenössische Umbauten und originalgetreue Nachbauten der Bauteile, die die Originalität des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen, sind erlaubt.
Darunter fallen zum Beispiel Änderungen, die es in der Baureihe gegeben hat, wie Rad-Reifen-Kombinationen oder ein Sonderlenkrad, die nicht dem Original-Baujahr entsprechen. Nicht zeitgenössische Änderungen sind verboten, es sei denn, der Umbau wurde nachweislich vor mehr als 30 Jahren durchgeführt.
Was bei Oldtimern erlaubt ist
Nicht unter diese Regelung fällt die Nachrüstung von Sicherheitsgurten. Sie sind immer zulässig, solange sie fachgerecht eingebaut werden. Auch eine Umrüstung der Betriebsspannung von 6 auf 12 Volt ist übrigens unter dieser Prämisse erlaubt.
Vorteile des H-Kennzeichens: Die Oldtimer dürfen ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren, zudem bieten viele Versicherungen für die Veteranen günstige Tarife an. Darüber hinaus gilt für von Amts wegen geadelte Oldtimer der pauschale Steuersatz von 191 Euro im Jahr.
Kombination mit Saisonkennzeichen möglich
Das lohnt sich vor allem für Dieselfahrzeuge und Pkw ohne Katalysator, die mehr als 700 ccm Hubraum haben. Wie der Gesetzgeber im vergangenen Jahr klargestellt hat, darf das H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Der schon verringerte Steuersatz wird dann entsprechend dem Anmeldezeitraum (zwischen zwei und elf Monaten) nur noch anteilig fällig. Gleiches gilt für die Versicherungsprämie.
Es ist aber niemand gezwungen, seinen Klassiker auf ein H-Kennzeichen umzumelden. Denn mittlerweile erreichen Fahrzeuggenerationen das Alter von 30 Jahren, bei denen es steuerlich günstiger sein kann, sie regulär anzumelden: Für Fahrzeuge der 1980er Jahre, wie der VW Golf II, war oft schon ein geregelter Katalysator erhältlich. Mit einem relativ kleinen und sauberen Motor ist man auch ohne Oldtimernummer steuerlich günstig unterwegs. (SP-X)