Kommt es durch eine Ölspur zu einem Unfall, dann trifft die Schuld daran den Verursacher. Der Fahrer des verunfallten Autos trägt nur dann eine Mitschuld, wenn ihm ein Fehler nachgewiesen werden kann.
Kommt es wegen einer Ölspur zu einem Unfall, haftet prinzipiell der Verursacher der Ölspur. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt (Az.: 12 U 1095/12). Eine Mithaftung des Fahrers des verunfallten Autos kommt demnach nur dann in Betracht, wenn ihm eindeutig ein Fehler nachzuweisen ist.
Ölspur gesehen oder nicht?
In dem verhandelten Fall hatte ein Lkw eine Ölspur auf der Fahrbahn hinterlassen. Ein Autofahrer kam deswegen von der Straße ab. Der Lkw-Halter war der Meinung, der Autofahrer hafte mit, da dieser schneller als erlaubt gefahren und die Ölspur erkennbar gewesen sei. Doch das Gericht entschied anders: Der Lkw-Fahrer hafte allein, da nicht nachgewiesen werden könne, dass der Autofahrer zu schnell gewesen sei. Auch sei nicht klar, dass die Ölspur für ihn auf der nassen Fahrbahn zu sehen gewesen sei. (dpa)