Für alle neuen typgenehmigten Pkw gilt ab 2026 das neue eCall-System. „NG eCall“ basiert auf dem modernem Mobilfunkstandard.
Neuwagen müssen in der EU künftig die neue Generation des automatischen Notrufsystems an Bord haben. Ab 1. Januar 2026 ist „Next-Generation-eCall“ (NG eCall) für neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben, ein Jahr später gilt die Pflicht für alle verkauften Neuwagen.
„NG eCall“ baut auf dem bekannten Prinzip auf: Registrieren die Fahrzeugsensoren einen schweren Unfall, wird automatisch die 112 gewählt. Außerdem können Insassen den Notruf manuell auslösen.
Kommunikation über 4G oder 5G
Neu ist laut TÜV-Verband vor allem die Mobilfunktechnik: Statt über ältere 2G/3G-Verbindungen kommuniziert „NG eCall“ über die modernen Netze 4G und 5G. Damit sollen Notrufzentralen (PSAP) schneller erreicht und mehr Datensätze im Falle eines Notfalls übertragen werden.
Die erste eCall-Generation ist in der Europäischen Union seit März 2018 für neue Fahrzeugtypen verpflichtend. Technisch arbeitet sie mit einem klassischen Sprachkanal und einem minimalen übermittelten Datensatz, der unter anderem den Standort enthält. Die Übertragung erfolgt in der Praxis meist über das 2G-Netz, teils auch über 3G. Letzteres ist in Deutschland bereits abgeschaltet, 2G soll Ende des Jahrzehnts folgen. (SP-X)




