Bagatelle kein Grund für Rücktritt vom Kaufvertrag

Ausstattungsdetail vergessen

Bagatelle kein Grund für Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Autohandel nutzt zu wenig die Chancen des Internets. © Promotor

Bei einem Bagatellmangel kann ein Neuwagenkäufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Der liegt beispielsweise vor, wenn ein Ausstattungsdetail bei der Bestellung vergessen wurde.

Neuwagenkunden können wegen eines Bagatellmangels nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein solcher Mangel kann ein fehlendes Ausstattungsdetail wie automatisch abblendbare Spiegel sein. Weil dieses Extra fehlte, wollte ein Autokäufer seinen neuen Wagen nicht haben und klagte. Das Oberlandesgericht Thüringen entschied in dem Fall allerdings zugunsten des Verkäufers, berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

BGH ließ Revision nicht zu

Die fehlende Sonderausstattung mache weniger als ein Prozent des Kaufpreises aus, heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: 1 U 389/09). Es sei daher nur von einer unerheblichen Pflichtverletzung des Verkäufers auszugehen.

Der Autokäufer versuchte, gegen das Urteil vorzugehen, blieb aber erfolglos. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies der Bundesgerichtshof ab (Az.: VIII ZR 320/09). Damit hat der Kaufvertrag endgültig Bestand. (dpa/tmn)

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