Landgericht verbietet Rabatte von myTaxi

Umstrittene App

Landgericht verbietet Rabatte von myTaxi
myTaxi darf nicht mit Rabattaktionen werben © dpa

Das Landgericht Frankfurt hat die Rabattaktionen von myTaxi verboten. Der Internet-Dienstleister, an dem auch Daimler beteiligt ist, prüft eine Revision.

Das Landgericht Frankfurt hat die umstrittenen Rabattaktionen des Internet-Dienstleisters myTaxi verboten. «Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden», begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag das Urteil.

Erfolg für Servicegesellschaft Taxi Deutschland

«Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe», erklärte eine Sprecherin von Taxi-Deutschland. Die Servicegesellschaft hatte gegen die Rabatte von myTaxi geklagt, weil sie die ihr angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt sah.

Die Betreiber der Smartphone-App erstatten ihren Kunden die Hälfte des Fahrpreises, wenn diese im Angebotszeitraum ein Taxi über den Dienst rufen. MyTaxi glaubt nicht, dass diese Praxis den Wettbewerb verzerrt. «Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt», sagte ein Unternehmens-Sprecher nach dem Urteil. Das Unternehmen, an dem auch die Daimler AG beteiligt ist, will eine Revision gegen die Entscheidung prüfen. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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