Motorrad: Bei Austausch-Endschalldämpfern auf KAT achten

Der gute Ton entscheidet

Motorrad: Bei Austausch-Endschalldämpfern auf KAT achten
Bei der Nachrüstung eines Auspuffs sollte auf den KAT geachtet werden. © Honda

Motorradfahrer stehen auch nachgerüstete Auspuffanlagen. Doch wer sich für einen Wechsel entscheidet, sollte darauf achten, dass die entsprechende Abgasreinigung gewährleistet bleibt.

Nachrüstauspuffanlagen stehen bei Motorradfahrern hoch im Kurs. Sie sehen schneidig aus und sorgen für den guten Ton. Doch gilt es hier einige Regularien zu beachten. Denn die entsprechende Abgasreinigung des Bikes muss gewahrt bleiben. Orientierung bieten die entsprechenden Typ-Zulassungen gemäß den EG-Richtlinien.

Funktion des Katalysators wird geprüft

Im Jahr 2006 wurde die Abgasnorm Euro III für Neufahrzeuge eingeführt, seither ist ein Katalysator zur Abgasreinigung unumgänglich, um die strikte Norm einzuhalten. Die Abgaswerte und damit mittelbar auch die Funktion des Katalysators werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Wo in der Abgasanlage der Kat verbaut ist, variiert von Bike zu Bike.

Befindet sich das Bauteil im Endschalldämpfer, so muss darauf geachtet werden, dass der neue Endtopf ebenfalls über einen zugelassenen Kat verfügt, auch wenn der neue "Topf" eine EG-Typgenehmigung besitzt. Denn wer es "ohne" tut, verliert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Der TÜV Süd rät, sich vor einem entsprechenden Umbau von Fachleuten beraten zu lassen, um nicht Gefahr zu laufen, viel Geld in ein Bauteil zu investieren, das gar nicht betrieben werden darf.

Selbstverständlich kommt es bei einem Endschalldämpfer auch auf seine Lärm-Dämpfungsfähigkeit an. Viele sind mit einem entfernbaren dB-Eater ausgerüstet, der aber nur zu Motorsportzwecken entfernt werden darf. Jeder neue Schalldämpfer erhält eine Zulassungsnummer gemäß EG-Richtlinie 97/24. Die Zusatzangabe "9" steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte. Die Zusatzziffer "5" gibt die Einhaltung der Abgaswerte an und ist auf einem Endtopf zu finden, wenn der einen Kat integriert hat. Im Fall eines Einschubkats findet sich die "5" auf dem reinigenden Bauteil selbst. Das kann die Polizei bei einer Kontrolle jedoch nicht prüfen. Eine Alternative zum Einschubkat sind Zwischenstücke, die vor den Endschalldämpfer gebaut werden und den Kat beinhalten. Auch sie tragen in diesem Fall die Ziffer "5".

Die Zusatzahl entscheidet

Den Zusatz "9" müssen alle Anlagen tragen, die im Straßenverkehr bewegt werden sollen. Die "5" hingegen ist nur für Motorräder vorgeschrieben, die aufgrund der Euro 3-Norm mit Kat betrieben werden müssen. Doch es gibt auch ausländische Bauteile, die über eine "9" verfügen und trotzdem für Maschinen zugelassen sind, die eine Abgasreinigung haben müssen. Diese Anlagen verfügen oft über keinen Kat. Hier sollte man sich also genau beim Hersteller oder Importeur erkundigen, wenn man einen Kauf erwägt. Besitzt der Endschalldämpfer tatsächlich keinen Kat, so kann ein Einschubkat verwendet werden, der die Ziffer "5" aufweist. Bei Slip-on-Anlagen, die auf den Sammler oder Krümmerflansch gesteckt werden, ist der Austausch in der Regel kein Problem, wenn der originale Kat im Abgassystem verbleibt.

Unterm Strich gilt: Auch mit dem neuen Endtopf müssen die gleichen Abgas- und dB(A)-Lärmgrenzwerte eingehalten werden, wie mit dem Originaltopf. (mid)

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