Mietwagen-Unfall: Bei Defekt reicht die Haftung weit

Mietwagen-Unfall: Bei Defekt reicht die Haftung weit
Ist ein Defekt die Unfallursache, kann es für den Autovermieter trotz Haftungsausschluss teuer werden. © ADAC

Verkehrssichere Autos sollten für Vermieter eigentlich selbstverständlich sein. Auch weil sie für einen Unfall als Folge eines Defekts haften.

Wenn ein Mietwagen aufgrund technischer Mängel verunfallt, kann der Vermieter für dabei erlittene Verletzungen des Mieters haften. Auch dann, wenn in den Bedingungen des Mietvertrags ein Haftungsausschluss für unverschuldete Schäden vereinbart wurde. Zu diesem Urteil kam das OLG Frankfurt. Die Richter verurteilten das eine Autovermieterin zur Zahlung von 90.000 Euro Schmerzensgeld an eine Mietkundin.

Wie das Portal „RA Online“ aus dem Urteil berichtet, verunfallte im Jahr 2010 die Mieterin eines Leihwagens aufgrund eines falsch montierten Lagers im Kardangelenk der unteren Lenksäule. Laut Gutachten eines Sachverständigen führte dies zu einem Unfall, bei dem die Mieterin und Klägerin ihren linken Arm verlor. Das Fahrzeug sei während der Fahrt plötzlich nicht mehr manövrierfähig gewesen, als das Kreuzgelenk am Mietfahrzeug während der Fahrt heraussprang.

Eine Schuld der Mieterin an dem Unfall wurde demnach ausgeschlossen. Dennoch wurde 2010 eine vom Unfallopfer eingereichte Klage auf 120.000 Euro Schmerzensgeld und die Zahlung einer Rente vom Landgericht abgewiesen. Bei der Berufung verurteilte das OLG hingegen die Autovermieterin zu 90.000 Euro Schmerzensgeld sowie zu einer Schmerzensgeldrente von 160 Euro. Die Entscheidung sei allerdings nicht rechtskräftig, heißt es, da die Beklagte die Zulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof beantragen könne. (SP-X)

Keine Beiträge vorhanden