Der Kältemittelstreit zwischen Daimler und Frankreich geht in die nächste Runde. Noch am Freitag wollte der Autobauer eine Einstweilige Verfügung gegen das Zulassungsverbot einlegen.
Der Kältemittel-Streit zwischen dem Autobauer Daimler und Frankreichs Behörden geht in die nächste juristische Instanz. Die Stuttgarter wollten am Freitag beim obersten französischen Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das aktuelle Zulassungsverbot ihrer neuen Kompaktmodelle beantragen, wie ein Konzernsprecher sagte. Denn die Wettbewerbsverzerrungen durch die Blockade hätten sich zunehmend verschärft. Daimler bestätigte damit einen Bericht der französischen Wirtschaftszeitung «Les Echos».
Frankreich erließ Zulassungsverbot
Frankreich blockiert seit Anfang Juli die Zulassung für neue Mercedes-Modelle der A- und B-Klasse sowie CLA- und SL-Modelle, die vom deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) nachträglich mit dem alten Klimaanlagen-Kältemittel R134a zertifiziert worden waren. Nach einer EU-Richtlinie müssen neue Modelle mit einem deutlich weniger klimaschädlichen Mittel befüllt werden. Daimler boykottiert aber die einzig verfügbare Chemikalie mit dem Namen R1234yf, weil die Substanz bei simulierten Unfällen der Schwaben Feuer fing. Durch die nachträgliche KBA-Genehmigung müsste die Zulassung der Autos aber europaweit möglich sein.
Ein erster juristischer Erfolg des Konzerns verpuffte, weil französische Behörden einen Passus in den EU-Statuten ins Spiel bringen - und am Freitag auch die EU-Kommission offiziell über ein geplantes Verkaufsverbot der Mercedes-Modelle informierten. Paris beruft sich auf eine EU-Richtlinie von 2007 über die Typenzulassung von Autos in einem EU-Land, die grundsätzlich von allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden muss. Darin heißt es, falls Fahrzeuge oder Teile «ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen oder die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden», könnten die Zulassung und der Verkauf für zunächst sechs Monate verboten werden.
Frist für Bundesregierung
Daimler hält das Risiko-Argument aber nicht für stichhaltig. «Dies ist aus unserer Sicht offensichtlich nicht gegeben und rechtlich nicht haltbar», hieß es. Außerdem seien in Europa mehr 95 Prozent aller Fahrzeuge ohnehin mit dem alten Kältemittel ausgestattet - und das «völlig im Einklang mit der EU-Gesetzgebung», wie der Konzern betont.
Ein Sprecher der EU-Kommission sagte: «Die Kommission muss jetzt beurteilen, ob diese vorübergehende Maßnahme Frankreichs legal ist.» Die deutsche Bundesregierung habe bis zum 19. August Zeit, um zu erklären, warum Daimler nach wie vor das Kältemittel R134a statt des neuen Mittels R1234yf einsetzt. Anschließend müsse die Kommission spätestens innerhalb von zehn Wochen entscheiden. Der Sprecher sagte, er rechne mit einer Entscheidung im September. (dpa)