Mercedes EQXX: 1202 Kilometer mit einer Batterieladung

Mercedes EQXX: 1202 Kilometer mit einer Batterieladung
Der Mercedes Vision EQXX hat seinen eigenen Effizienzrekord übertroffen. © Mercedes

Der Mercedes Vision EQXX hat seine besondere Effizienz erneut unter Beweis gestellt. Von Stutgart bis Silverstone fuhr er 1202 Kilometer mit einer Batterieladung.

Es war die zweite Langstreckenfahrt des Forschungsfahrzeugs „Vision EQXX“ auf öffentlichen Straßen. Diesmal ging es von Stuttgart nach Silverstone. Ohne zu laden, kam das Fahrzeug inklusive einiger Extrarunden auf der Rennstrecke bei sommerlichen Temperaturen von bis zu 30 Grad exakt 1.202 Kilometer weit.

Der Durchschnittsverbrauch des EQXX lag bei 8,3 kWh. Die reine Fahrtzeit betrug 14,5 Stunden, die Durchschnittsgeschwindigkeit 83 km/h.

Knapp 100 kWh große Batterie

Der 4,98 Meter lange und fast 1,8 Tonnen schwere Vision EQXX verfügt über eine knapp 100 kWh große Batterie. Der Luftwiderstandsbeiwert (cW) beträgt 0,17. Ein komplexes Thermomanagementsystem für die elektrische Antriebseinheit und den Innenraum benötigt nur wenig Energie.

Auf seiner ersten Langstreckenfahrt im April von Sindelfingen nach Cassis fuhr der EQXX 1.008 Kilometer weit und hatte bei der Ankunft an der französischen Mittelmeerküste noch eine Restreichweite von 140 Kilometern. Damals lag der Durchschnittsverbrauch bei 8,7 kWh.

Noch weiter, noch effizienter

„Die Reise geht weiter – noch weiter, noch effizienter! Erneut hat der VISION EQXX bewiesen, dass er mit einer Batterieladung problemlos mehr als 1000 Kilometer zurücklegen kann; diesmal unter ganz anderen Bedingungen“, freute sich Mercedes-Entwicklungschef Markus Schäfer. Mercedes hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 überall dort aus dem Verbrennungsmotor auszusteigen, wo es die Marktbedingungen zulassen.

Derzeit läuft eine von der Deutschen Umwelthilfe eingereichte Klage gegen den Autobauer. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass der Autobauer bis 2030 definitiv aus dem Verbrenner aussteigt und seine CO2-Emissionen deutlich reduziert. Nachdem das Landgericht Stuttgart gerade deutlich gemacht hat, dass die Klage zulässig sei – was indes noch keine Rückschlüsse auf einen Erfolg der Klage bedeutet – soll eine Entscheidung am 13. September bekannt gegeben werden. Ob es dann bereits ein Urteil gibt oder das Verfahren an eine anderes Gericht verwiesen wird, ist noch unklar. (mit SP-X)

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