Rücktritt vom Kaufvertrag: Nur bei erheblichem Mangel

Teurer Sportwagen

Rücktritt vom Kaufvertrag: Nur bei erheblichem Mangel
Bei einem teuren Sportwagen wie bei einem Ferrari muss ein erheblicher Mangel vorliegen. © Ferrari

Der Halter eines teuren Sportwagens oder auch eines großen Reisemobils kann bei einem Mangel an seinem Fahrzeug nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Defekt müsse dafür erheblich sein, urteilte der Bundesgerichtshof.

Wer sich einen teuren Sportwagen oder ein großes Reisemobil zulegt, kann bei einem Mangel am Fahrzeug seltener vom Kaufvertrag zurücktreten. Der hierfür notwendige Defekt muss nämlich erheblich sein, was sich aus den Kosten der Reparatur in Relation zum Kaufpreis feststellen lässt. Liegen die Werkstattkosten bei weniger als einem Prozent des Kaufpreises, reicht dies noch nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.

Vier Mal in der Werkstatt

Im verhandelten Fall wollte die Käuferin eines 134.437 Euro teuren Wohnmobils vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach der Übergabe musste das Freizeitfahrzeug binnen eines Jahres vier Mal in die Werkstatt, um Mängel beheben zu lassen. Allerdings verweigerten Händler und Hersteller die Rücknahme des Fahrzeugs, da die Mängel ihrer Meinung nach nicht groß genug wären.

Der Bundesgerichtshof bestätigte in dritter Instanz nun diese Sichtweise: Unabhängig von der Anzahl der Werkstattbesuche seien Sachmängel, deren Beseitigung Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, unererheblich. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag sei deshalb ausgeschlossen, auch bei einem Fahrzeug der Luxusklasse (BGH vom 29. Juni 2011, Az. VIII ZR 202/10). (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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