Lokführer-Streik: Bahn und GDL nähern sich an

Arbeitsgericht schlägt Vergleich vor

Lokführer-Streik: Bahn und GDL nähern sich an
GDL-Chef Claus Weselsky mit seinem Anwalt vor dem Arbeitsgericht. © dpa

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat einen Vergleich zur Beilegung des Lokführerstreiks angeregt. Die Bahn und die GDL scheinen sich nach Beratungen angenähert zu haben.

Die streikenden Lokführer und die Deutsche Bahn haben sich bei Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt angenähert. Die Parteien feilschten am Abend über den genauen Wortlaut eines von Richterin Ursula Schmidt vorgelegten Vergleichsvorschlags. Die GDL hatte zunächst abgelehnt, dann aber eingelenkt. Sie will nun zusätzlich ausdrücklich festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten.

Die Bahn hätte den ursprünglichen Vorschlag nach den Worten ihres Anwalts angenommen. Die Richterin hatte angeregt, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG aufzulisten, um eine Mediation oder Schlichtung vorzubereiten. Die Ergänzung wurde erneut getrennt beraten. Der genaue Wortlaut des Vorschlags wurde zunächst nur den Streitparteien vorgelegt. Eigentlich wollte die Deutsche Bahn mit einer Einstweiligen Verfügung den Lokführerstreik stoppen. Sie hatte dargelegt, dass sie den am Mittwoch begonnenen Streik für unverhältnismäßig hält.

Schaden in Millionenhöhe

Im Vorfeld des Vergleichsvorschlags hatte die Bahn versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik zu erreichen. GDL-Chef Claus Weselsky hatte dabei die Bahn aufgefordert, die vorgeschlagene Schlichtungsregel bei intern konkurrierenden Gewerkschaften wegzulassen. Dann könne man den Streik abbrechen und in Verhandlungen eintreten.

Der Anwalt der Deutschen Bahn AG hatte in seiner Argumentation einen hohen Millionenschaden ins Feld geführt. Der deutschen Wirtschaft entstünden pro Streiktag Schäden von rund 100 Millionen Euro, sagte der Anwalt Thomas Ubber am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Der Deutschen Bahn AG werde im Verlauf des größten Streiks in ihrer Geschichte ein Schaden in ebenfalls dieser Höhe entstehen. Die DB sei zudem mehreren Gewerkschaften "ausgesetzt" und könne sich nicht gegen Arbeitskämpfe wehren, so dass die Verhältnismäßigkeit strenger geprüft werden müsse. Der Abbruch des GDL-Streiks stehe auch wegen der Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag des Mauerfalls in Berlin mit rund 2 Millionen Besuchern im nationalen Interesse, sagte der Anwalt. Die Verhandlung dauerte an.

Ob das Gericht im Falle einer Ablehnung des Vorschlags noch am Donnerstag entscheidet, blieb unklar. Möglicherweise könnte auch noch eine mögliche Berufung verhandelt werden. (dpa)

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