Die Wasserstände auf dem Rhein sind so niedrig, dass der Schifffahrtsverkehr beeinträchtigt ist. Entsprechend soll das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gelockert werden.
Angesichts steigender Transportkosten für Benzin und Diesel infolge des Rhein-Niedrigwassers will der Bund die Verlagerung von Gütertransporten auf Straße und Schiene erleichtern. Der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger kündigte nach einem Branchentreffen in Bonn an, bei den Ländern auf Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw hinzuwirken. Zudem sollen Genehmigungen für notwendige Schwertransporte beschleunigt werden. Einige Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Niedersachsen haben das Sonntagsfahrverbot bereits gelockert.
Die niedrigen Pegelstände beeinträchtigen unter anderem die Versorgung mit Mineralölprodukten. Weil Tankschiffe nur noch einen Teil ihrer üblichen Ladung aufnehmen können, sind die Frachtraten stark gestiegen. Der Transport von Rotterdam nach Karlsruhe verteuerte sich nach Angaben aus dem Mineralölhandel von rund 45 Euro je Tonne Ende Juni auf zuletzt 150 bis 160 Euro. Das sorgt vor allem im Westen Deutschlands für zusätzlichen Druck auf die Tankstellenpreise.
Regionale Preisunterschiede beim Sprit
Nach Angaben des Bundeskartellamts betrugen die regionalen Preisunterschiede im Juli bei Super E5 bis zu 11 Cent je Liter, bei Diesel bis zu 10 Cent. Als wesentlichen Grund nennt die Behörde unterschiedliche Beschaffungskosten. Zusätzlich stellt DB InfraGO einen Sonderkoordinator bereit, der Ausweichtransporte auf der Schiene entlang von Rhein und Elbe steuern soll. Die Autobahn GmbH wurde angewiesen, den zusätzlichen Straßenverkehr möglichst nicht durch vermeidbare Baustellen zu behindern.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw gibt es in der Bundesrepublik seit dem 1. Mai 1956; heute ist es in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Es soll die Sonn- und Feiertagsruhe schützen, die Verkehrssicherheit erhöhen und das Straßennetz zugunsten des Ausflugs- und Reiseverkehrs entlasten. Grundsätzlich gilt es von 0 bis 22 Uhr im gesamten deutschen Straßennetz für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw mit Anhänger. Neben dauerhaft ausgenommenen Transporten, etwa bestimmter verderblicher Lebensmittel, wurden in besonderen Versorgungs- und Krisenlagen zeitweise weitere Ausnahmen zugelassen. Während der Corona-Pandemie setzten die Bundesländer das Fahrverbot vorübergehend aus, um wichtige Lieferketten aufrechtzuerhalten. (SP-X)



