Elektroauto: Fallstricke beim Leasing beachten

Lieferzeit und Kaufprämie

Elektroauto: Fallstricke beim Leasing beachten
Ein E-Auto an einer Ladestation. © dpa

Viele Kunden eines Elektroautos entscheiden sich für Leasing statt Kauf. Dabei sind indes einige Aspekte zu beachten, wenn die Ratenrechnung aufgehen soll.

Leasing ist gerade für die Kundinnen und Kunden interesant, die E-Mobilität erst einmal ausprobieren wollen. Dabei gibt es allerdings aktuell einige Fallstricke, die nicht jeder Anbieter klar kommuniziert, wie Stichproben im Netz zeigen. Interessenten sollten vor allem die Lieferzeiten im Blick behalten.

Die Leasingkonditionen sind zurzeit vor allem deswegen vergleichsweise günstig, weil die Sonderzahlung zu Vertragsbeginn mit dem Umweltbonus verrechnet wird.

Umweltbonus wird eingerechnet

Doch ob und mit wie viel Geld Leasingnehmer rechnen können, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Zulassung ab. Und dieser lässt häufig auf sich warten, denn die Lieferzeiten betragen nicht selten ein Jahr und mehr. In diesen Fällen gibt es deutlich weniger Geld als aktuell in vielen Händler-Annoncen ausgewiesen.

Wer bei den einschlägigen Vermittlungsplattformen sucht, findet häufig Angebote, die mit dem aktuellen Umweltbonus kalkulieren, eine Auslieferung aber gleichzeitig erst für das kommende Jahr in Aussicht stellen. Die Verantwortung für die Beantragung der Prämie wird dabei im Kleingedruckten dem Kunden zugewiesen. Das ist durchaus nicht unüblich. Ein Hinweis, dass es mit dem Zuschuss möglicherweise nicht klappen könnte, fehlt aber meist.

Prämie sinkt ab kommenden Jahr weiter

Der Kunde könnte sich daher später wundern und über finanzielle Einbußen ärgern. Denn der Bonus sinkt in den kommenden Monaten absehbar. Schon seit Anfang dieses Jahres gibt es weniger Geld: Waren 2022 inklusive Mehrwertsteuervorteil noch maximal bis zu 9.570 Euro Brutto-Förderung drin, sind es aktuell höchstens 7.177 Euro. Zumindest, solange der Nettolistenpreis weniger als 40.000 Euro beträgt (brutto: 47.600 Euro).

Liegt er zwischen 40.000 und 65.000 Euro (brutto: 77.350 Euro), sind es nur noch 4.785 Euro. Noch teurere Modelle bezuschusst der Staat gar nicht.

Neuregelung für Gewerbekunden

Für Gewerbekunden fallen mit dem 1. September aber auch die verbliebenen Zuschüsse weg. Dann können nur noch Privatpersonen den Förderantrag stellen. Für diese wiederum ist der 31. Dezember ein wichtiger Stichtag. Denn ab dem 1. Januar 2024 gibt es nur noch Geld für Autos mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro (brutto: 54.550 Euro).

Nach heutigem Stand sind dann nur noch rund die Hälfte aller verfügbaren E-Modelle und -Modellvarianten förderfähig. Vor allem die größeren und stärkeren Ausführungen von beliebten Elektroautos sowie Modelle von Premiumherstellern fallen dann aus dem Raster. Für die übrig gebliebenen Autos gibt es dann 4.785 Euro brutto von Staat und Hersteller.

Begrenztes Budget

Und noch ein weiterer Fallstrick könnte Käufer Geld kosten: Das Gesamtbudget für den Bundeszuschuss zur Prämie ist nun begrenzt. Für 2023 stehen bis zu 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, 2024 sind es nur noch 1,3 Milliarden. Ist der Topf leer, gibt es kein Geld.

Wer die Prämie sicher haben will, sollte daher ein schnell verfügbares E-Auto wählen. Bei vielen populäre Modellen liegen die Lieferzeiten allerdings weiterhin bei rund einem Jahr. In Einzelfällen mussten Kunden sogar 18 Monate und noch länger Geduld aufbringen. Die Liefersituation dürfte sich nach Experteneinschätzungen in den kommenden Wochen und Monaten zwar tendenziell entspannen, exakte Prognosen sind aber schwierig. (SP-X)

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