Wirrwarr an Ladestationen: Keine einheitlichen Regeln

Wirrwarr an Ladestationen: Keine einheitlichen Regeln
In München dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken. © ADAC

Wer darf Parkplätze für Elektroautos nutzen? Eigentlich eine rhetorische Frage. Doch so einfach ist es nicht. Es gibt bundesweit keine einheitliche Regelung.

Die Nutzungsregeln weichen von Bundesland zu Bundesland ab, wie eine Umfrage des Automobilclubs ADAC bei den Straßenverkehrsbehörden in den 16 Landeshauptstädten zeigt.

So zeigten sich Unterschiede bei zum Teil zudem missverständlichen Beschilderungen oder den Regeln zu Park- und Ladezeiten.

Parken nur mit E-Kennzeichen

Während zum Beispiel in fünf untersuchten Städten an Ladestationen Elektrofahrzeuge aller Art parken dürfen, müssen in den restlichen elf Städten die Fahrzeuge ein E-Kennzeichen aufweisen.

Speziell in Erfurt und Schwerin gibt es Regelungen, dass in den Nachtstunden E-Parkplätze auch von Autos mit Verbrenner genutzt werden dürfen. Laut den Behörden dürfen diese in Erfurt zwischen 21 und 9 Uhr und in Schwerin zwischen 20 und 8 Uhr parken.
In fünf Städten darf hingegen nur geparkt werden, wenn gleichzeitig geladen wird. In 14 Städten wird zudem das Parken mit Laden zeitlich limitiert. Innerhalb einer Stadt können die zeitlichen Einschränkungen abhängig von der Ladesäulenart unterschiedlich ausfallen. In München beträgt das Limit an Schnelladesäulen eine Stunde, an Normalladestationen hingegen vier Stunden.

Parken auch ohne aktive Ladung

Kritisiert wurde vom Automobilclub außerdem, dass die zusätzlich zum blauen P-Schild angebrachten Beschilderungen nicht immer zielführend seien.

So dürfen beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen dann aber nicht zwangsläufig laden. Beim Zusatzzeichen „Während des Ladevorgangs“ bleibt wiederum offen, was als Ladevorgang verstanden wird. Hier stellt sich etwa die Frage, ob die Regelung auch gilt, wenn die Batterie bereits voll ist, der Parkvorgang jedoch weiter anhält. Der ADAC fordert deshalb einheitliche Regeln fürs Laden und Parken sowie unmissverständlich formulierte Regelungen und klar verständliche Ausschilderungen. (SP-X)

Keine Beiträge vorhanden