Der Ladesäulenbetreiber Fastned hat einen juristischen Erfolg erzielt. Danach muss die Schnellladeinfrastruktur an Autobahn-Raststätten zukünftig ausgeschrieben werden.
Der Ausbau von Schnelllade-Infrastruktur an bewirtschafteten Autobahnraststätten in Deutschland muss künftig ausgeschrieben werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Autobahn GmbH entsprechende Konzessionen nicht wie bisher ohne Vergabeverfahren vergeben durfte. Damit hatte ein Antrag des Ladesäulenbetreibers Fastned Erfolg.
Das Gericht stützt sich dabei auf ein bereits ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr 2025. Will die Autobahn GmbH weiter Schnellladeinfrastruktur errichten lassen, muss sie dafür nun ein Vergabeverfahren durchführen. Die juristische Klärung könnte nun für einen beschleunigten Ausbau an den attraktiven Standorten sorgen – zuletzt hatte dieser aufgrund des schwebenden Verfahrens gestockt.
Vergaberecht missachtet
Hintergrund ist eine Ergänzungsvereinbarung aus dem April 2022. Damals hatte die Autobahn GmbH bestehende Konzessionsverträge mit Tank & Rast sowie der Ostdeutschen Autobahntankstellen GmbH ohne Ausschreibung um den Aufbau und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur erweitert. Nach Auffassung des Gerichts war das vergaberechtlich unzulässig. Das Recht zum Betrieb klassischer Tankstellen für Benzin- und Dieselfahrzeuge umfasse nicht automatisch auch Schnellladesäulen für Elektroautos, das Geschäft mit Strom sei eben nicht einfach ein Anhängsel des klassischen Tankstellengeschäfts.
Fastned wertete den Beschluss als Signal für mehr Wettbewerb und bessere Qualitätsstandards beim Schnellladen entlang der Fernstraßen. Das Unternehmen hatte den Rechtsstreit bereits 2022 angestoßen und sieht in der Entscheidung nun die Chance auf offenere Marktstrukturen an den besonders stark frequentierten Autobahnstandorten.
Fastned-Deutschlandchefin Linda Boll wertete das Urteil nicht nur für den Ladesäulenbetreiber als positiv, „sondern für alle, die heute und zukünftig elektrisch unterwegs sind. Der Entscheid des Oberlandesgerichts ebnet den Weg für echten Wettbewerb an den bewirtschafteten Autobahnraststätten und bestätigt, dass es sich lohnt, den Status quo konstruktiv infrage zu stellen“. Wie Boll hinzufügte, müsse die „Autobahn GmbH aus Prinzipien Praxis werden lassen. Wir bei Fastned stehen bereit, um zu investieren, damit Deutschland beim Schnellladen der Anschluss an die europäische Spitze gelingt“.
Fastned: Sieg für fairen Wettbewerb
Aus Sicht von Fastned-CEO Michiel Langezaal sei die „Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Sieg für fairen Wettbewerb und für Europas Übergang zur Elektromobilität. Sie bestätigt, dass Schnellladen eine eigenständige zukunftsweisende Branche ist, die eigene transparente Ausschreibungen verdient – statt automatischer Verlängerungen bestehender Tankkonzessionen“.
Für E-Autofahrer ist das Urteil vor allem deshalb relevant, weil bewirtschaftete Raststätten als besonders attraktive Standorte für Ladeinfrastruktur gelten: Sie liegen direkt an der Autobahn und bieten Gastronomie, Sanitäranlagen und weitere Services. Künftig dürfte es dort stärker um Preis, Leistung und Aufenthaltsqualität gehen. (FM/SP-X)



