Blockiergebühren machen durchaus Sinn. Schließlich sorgen sie im Idealfall dafür, dass eine Ladeplatz nicht als Dauerparkplatz missbraucht wird. Ein Ärgernis sind sie indes in den Nachtstunden.
Die Bundesregierung will die Blockiergebühr an E-Autoladesäulen teilweise abschaffen. Das ist einer der Punkte des Masterplans Ladeinfrastruktur, die das Bundesverkehrsministerium nun vorgelegt hat.
Aus dessen Sicht ist der Preisaufschlag ab einer gewissen Standzeit unverhältnismäßig und nicht verbraucherfreundlich, wenn er in den Nachstunden zwischen 22 und 8 Uhr oder während eines laufenden Ladevorgangs erhoben wird.
Regierung unternimmt Vorstoß bei EU
Daher will sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission im Rahmen der Überprüfung der Infrastrukturrichtlinie AFIR für die Aufnahme eines Verbots einsetzen. Die Blockiergebühr wird aktuell von zahlreichen Ladesäulenanbietern und E-Mobilitätsprovidern erhoben, um die Auslastung und Verfügbarkeit von Ladepunkten zu managen.
In der Regel wird sie nach zwei bis vier Stunden fällig, Ladekunden zahlen ab dann pro Minute einen Centbetrag – auch, wenn der ebenfalls kostenpflichtige Ladevorgang weiterläuft. Die Kosten sind in der Regel auf einen niedrigen zweistelligen Betrag gedeckelt. Diese Blockiergebühr sorgt indes an AC-Säulen mit einer maximalen Ladeleistung von 11 kW dafür, dass eine leere Batterie bei größeren Fahrzeugen nicht innerhalb von den maximal statthaften vier Stunden aufgeladen werden kann. Gerade viele E-Autofahrer in der Stadt vermeiden es deshalb, ihr Auto über Nacht zu laden, um so eine Blockiergebühr zu vermeiden. (SP-X)
