Leuchtstreifen und Tagfahrlicht Pflicht

Neuregelungen ab 2011

Neu zugelassene Personenkraftwagen müssen ab Februar des kommenden Jahres immer mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Auch bei den Lastkraftwagen ändert sich etwas beim Thema Sichtbarkeit.

Sehen und gesehen werden ist im Straßenverkehr besonders wichtig. Ab kommendem Jahr sorgen gleich zwei neue verpflichtende Regelungen für mehr Sichtbarkeit: das Tagfahrlicht für Pkw und reflektierende Bänder am Lkw. Im Februar sind zunächst die Pkw dran. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Neufahrzeuge mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Dadurch werden die Autos schneller erkannt und gleichzeitig kann die Geschwindigkeit der anderen Fahrer besser eingeschätzt werden.

Konturmarkierungen ab Juli

Die Konturmarkierungen an Nutzfahrzeugen werden in Deutschland ab Juli 2011 Pflicht und zwar für alle Neufahrzeuge über 7,5 Tonnen und alle neuen Anhänger ab 3,5 Tonnen. Nach Angaben von 3M werden Lkw mit entsprechender Markierung etwa zwei bis drei Sekunden früher gesehen als Lastwagen ohne diese Leuchtstreifen.

"Die Konturmarkierung an Lkw ist ein einfacher und relativ kostengünstiger Ansatz für besseres Erkennen und sorgt sofort für mehr Sicherheit", erklärt Bernhard Kerscher, Geschäftsführer von TÜV Süd Auto Service. Spätestens bis Oktober 2011 müssen alle EU-Länder die Leuchtstreifen-Regelung umgesetzt haben. (mid)

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