Kfz-Zulassung seit 1. Oktober online möglich

Ende der Wartezeit

Kfz-Zulassung seit 1. Oktober online möglich
Der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle kann seit 1. Oktober entfallen, denn man kann sein Auto auch online zulassen. © dpa

Für die Käufer eines Neuwagens hat das Warten ein Ende. Seit heute kann die Erstzulassung als auch die Umschreibung auf einen neuen Halter online erfolgen.

Am heutigen 1. Oktober beginnt die dritte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung, genannt i-Kfz. Allerdings: So simpel, wie dieser neue Zulassungsprozess erstmal klingt, ist er nicht. Was man benötigt und wie es funktioniert, beschreiben wir am Beispiel einer Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs.

Zunächst ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion zur Identifizierung notwendig, außerdem ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten. Im Online-Portal der zuständigen Behörde identifiziert man sich mit dem Ausweis mit PIN und Kartenlesegerät, oder via Smartphone und der AusweisApp 2.

Danach muss bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Sicherheitscode freigelegt werden. In die Auftragsmaske im Portal werden nun alle notwendigen Daten wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der Hauptuntersuchung (HU), eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN des Halters eingetragen. Nun wählt man ein freies Kennzeichen aus, oder gibt ein reserviertes Kennzeichen oder Wunschkennzeichen an.

Daten werden automatisch geprüft

Die Daten werden vom System automatisch gecheckt, dann zahlt man. Anschließend wird der Antrag von einem Sachbearbeiter geprüft. Per Post kommen dann der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen. Eine Zeitersparnis hat der Autofahrer also nur bedingt, denn bis die Post mit Brief und Prüfsiegeln ankommt, können zwei bis drei Tage vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen. «Und niemand muss einen halben Tag für die Zulassung einplanen oder unter Umständen sogar einen Urlaubstag dafür nehmen», sagt Johannes Boos vom ADAC. Der Verkehrsclub begrüßt die Einführung der Online-Zulassung, ungeachtet der technischen Hürden, die es für Nutzer gebe.

Im Internet erläutert das Verkehrsministerium die Voraussetzungen, die benötigten Dokumente und Daten sowie den Ablauf beim Onlineantrag für die Stilllegung, die Wiederzulassung, einen Halterwechsel und die Erstzulassung eines Autos. Vor dem 1. Oktober war es im Internet nur möglich, einen Wagen abzumelden oder eine Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk zu beantragen. Wer sein Auto nicht auf dem digitalen Weg anmelden will, kann natürlich weiterhin die Zulassung vor Ort in der zuständigen Behörde erledigen. (dpa)

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