Darauf ist bei der Kfz-Steuer zu achten

Zuständigkeit liegt beim Zoll

Darauf ist bei der Kfz-Steuer zu achten
Der Zoll ist für die Kfz-Steuer zuständig. © dpa

Seit einem Jahr wird die Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr vom Finanzamt eingezogen, sondern vom Zoll. Ganz reibungslos hat der Übergang nicht funktioniert. Wir haben Tipps rund um die Kfz-Steuer zusammengestellt.

Der Autoclub Europa hatte Autobesitzer erst kürzlich darauf hingewiesen, dass sie ihren Bescheid über die Kfz-Steuer genau überprüfen sollten. So hatte einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler NRW ergeben, das rund zehn Prozent der Steuerbescheide fehlerhaft seien.

Die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer war erst vor einem guten Jahr von den Finanzämtern auf den Zoll übergegangen. Im Zuge dessen war es laut ACE auch in Folge von Softwareproblemen zu einer Reihe von Pannen gekommen. Wir haben das zum Anlass genommen, Antworten auf Fragen rund um die Kfz-Steuer zu geben.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Kfz-Steuer?

Wenn Sie ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden, müssen Sie zum Einzug der Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese Regelung besteht seit Januar 2006 und sollte die Fanzämter vor Steuerschulden im Kfz-Bereich bewahren. Entsprechend ist ein Griokonto Pflicht.

An alle Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, haben die Hauptzollämter im Zuge der Umstellung einen Brief geschickt, in dem darüber informiert wurde, dass die Kraftfahrzeugsteuer unter dem im Brief angegebenen Kassenzeichen künftig an die Kontoverbindung des jeweiligen Hauptzollamtes bei der Bundesbank zu überweisen ist. Welches Hauptzollamt für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie auf der Webseite des Zolls.

Was ändert sich bei der Zahlung der Kfz-Steuer?

Wichtigste Änderung beim Thema Kfz-Steuer ist die Tatsache, dass der Steuerbescheid nur noch für das erste Jahr verschickt wird. Ist der Bescheid dem Fahrzeugbesitzer einmal zugegangen, behält er für alle Folgejahre seine Gültigkeit. Es ist also ratsam, den Bescheid gut aufzubewahren, da aus ihm alle wichtigen Daten wie Kontonummer der Zollbehörde, Höhe der Kfz-Steuer oder die Kraftfahrzeugsteuernummer hervorgehen. Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist eine unbefristete Steuerfestsetzung gemäß § 12 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) und wurde erstmals im Juli 2009 reformiert. Welche Rolle künftig der CO2-Ausstoß spielt, hebt Autoscout24 in einem Artikel anschaulich hervor. Mit dem § 12 Abs. 1 (KraftStG) ist auch verbunden, dass durch die Zollverwaltung keine Zahlungshinweise oder Zahlungserinnerungen versandt werden.

Wie berechne ich die KFZ-Steuer?

Die Schadstoffnorm ist relevant dpa

Das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Webseite einen Rechner zur Verfügung, der nach Eingabe der erforderlichen Informationen den genauen zu zahlenden Betrag angibt. Hier ist zunächst die korrekte Erstzulassung, die Fahrzeug- sowie Antriebsart und die Schadstoffnorm anzugeben. In die Berechnung fällt auch der Hubraum sowie der CO2-Wert des Fahrzeugs, weswegen diese Angaben ebenfalls verpflichtend sind.

Welche Steuervergünstigungen gibt es?

Die Kraftfahrzeugsteuer ist immer für zwölf Monate im Voraus zu entrichten. Sonderregelungen gelten beispielsweise für Saisonzulassungen, bei der die Steuer nur für den Zeitraum erhoben und abgebucht wird, für den das Fahrzeug zugelassen ist.

Die Höhe der Kfz-Steuer kann abweichend vom aktuellen Berechnungsmodell geringer ausfallen oder auch ganz wegfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Behörde unterscheidet dabei zwischen Steuerermäßigung und Steuerbefreiung. Letztere hebt die Steuerpflicht ganz auf und unterteilt sich zwei Formen, die verwendungsbezogene Steuerbefreiung und die fahrzeugbezogene Steuerberfreiung. Zu letztgenannter zählen auch Elektrofahrzeuge. Für Oldtimer wird eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191 Euro erhoben.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug abmelde?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, übermittelt die Zulassungsbehörde alle relevanten Daten automatisch an die zuständige Zollverwaltung. Diese erstellt dann einen Abmeldungsbescheid, der dem Halter des abgemeldeten Fahrzeugs zwei Wochen nach Abmeldung zugestellt wird. Wird das Fahrzeug vor Ablauf des Bemessungszeitraumes abgemeldet, erfolgt automatisch drei Wochen nach Abmeldung die Zahlung der Gutschrift. Wer nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der zuständigen Zollbehörde die Bankverbindung mitteilen. Barauszahlungen oder Verrechnungsschecks sind nicht möglich.

Tipp: Bescheid prüfen

Das Finanzamt hat insgesamt 58 Millionen Datensätze an den Zoll übertragen. Bei dieser enormen Zahl kann es durchaus zu Fehlern kommen, weswegen auch dazu gekommen ist, dass falsche Bescheide verschickt wurden. Aus diesem Grund raten Experten, die Bescheide aus den Vorjahren als Vergleich zu Rate zu ziehen, um falsche Abbuchungen melden zu können. Ist das der Fall, so ist ein Einspruch binnen 30 Tagen rechtens. Dieser kann formlos erfolgen. Empfehlenswert ist jedoch ein Einschreiben inklusive Rückschein zu versenden, damit der Eingang des Widerspruchs eindeutig belegbar ist. (AG)

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