Nicht jeder Kennzeichenwunsch ist erlaubt

Ohne einheitliche Regelung

Nicht jeder Kennzeichenwunsch ist erlaubt
Bei Porsche-Fahrern sind die Zahlen 911 sehr beliebt © SP-X

Bei neuen Nummernschildern können Autofahrer auch ihre Vorlieben äußern. Doch nicht jeder Wunsch kann erfüllt werden, zudem sind manche Kombinationen nicht erlaubt.

Die Nummernschilder des Autos sind oft Ausdruck der Persönlichkeit des Autofahrers. Für Initialen, Geburtsdatum oder andere Buchstaben-Zahlen-Kombinationen auf ihrem Wunschkennzeichen sind nicht wenige Autofahrer bereit, extra zu zahlen. Auch die Hersteller selber melden ihre Fahrzeuge manchmal mit bestimmten Kennzeichen an. So hatte BMW-Tochter Mini mal ihre Fahrzeuge im Kreis Minden angemeldet, um die Kombination MI - NI zu erhalten. Kia zog es nach Celle, um dort den CE - ED zu platzieren. Doch nicht alle Wünsche werden erfüllt, einige Kombinationen sind verboten.

In Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung heißt es: „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“

Keine Hinweise auf rechte Gesinnungen

Damit sind nicht Buchstabenfolgen wie SE-XY gemeint, wie sie ihm Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein gern genommen werden. Vielmehr sollen damit vor allem Kennzeichen verhindert werden, die eine rechte Gesinnung ausdrücken.

So können Buchstabenpaare verboten sein, die auf nationalsozialistische Abkürzungen Bezug nehmen, wie „KZ“ (Konzentrationslager), „SS“ (Schutzstaffel der NSDAP) oder „HJ“ (Hitler Jugend). Insbesondere zusammen mit entsprechenden Zahlenkombinationen wie 88 (steht für den achten Buchstaben im Alphabet, HH, also Heil Hitler) können sie untersagt werden.

Kombination "IS" nicht mehr erhältlich

Einige Zulassungsbehörden vergeben auch bestimmte Buchstaben nicht, die in Kombination mit der städtischen oder Landkreis-Abkürzung sittenwidrig wären: So kann man im Kreis Dithmarschen, Kürzel „HEI“, kein „L“ oder „HI“ bekommen.

Neuerdings geben auch einige Ämter die Abkürzung „IS“ (für Islamischer Staat) nicht mehr heraus. Aber auch potenziell anstößige Nummernschilder wie MO-RD (Moers) oder BUL-LE (Burglengenfeld) können nicht gewählt werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dazu nicht, das entscheiden die zuständigen Behörden selbst. (AG/SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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