Elektrisch angetriebene Tretroller und Hoverboards kennt fast jeder. Ihre Nutzung im öffentlichen Verkehr ist aber verboten.
Das trifft auf die so genannten elektrischen Kleinstfahrzeuge PLEVs zu, die schneller als 6 km/h fahren. Das soll sich allerdings noch in diesem Jahr ändern. Wie aus einer kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung hervorgeht, sollen Last-Mile-Mobile zeitnah legalisiert werden.
Nach Meinung des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel eröffnet dies eine zusätzliche Chance zur Verkehrswende: „Immer häufiger werden E-Tretroller und Co für die Wege zur Arbeit oder als Zubringer zu Bus und Bahn genutzt. Dieser Trend kann dazu beitragen, Kurzstreckenfahrten mit dem Auto zu vermeiden und damit für weniger Lärm, Abgase und Flächenverbrauch zu sorgen“, so der Grünen-Politiker.
Verordnung ist in Ressortabstimmung
Zur genauen Ausgestaltung der Verordnung zur Genehmigung der Elektrokleinstfahrzeuge finden sich in der Antwort der Bundesregierung allerdings noch keine Hinweise. Demnach befände sich die geplante Verordnung in der Ressortabstimmung. Eine Beteiligung der Bundesländer und Verbände soll unmittelbar folgen.
Sehr wahrscheinlich dürften die kleinen Stromer dem Radverkehr gleichgestellt, allerdings ihre Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt werden. Eine Helmpflicht gilt hingegen als unwahrscheinlich. Die Kleinstfahrzeuge werden bei den Kunden immer beliebter. Sie sind leicht, einfach zu verstauen und ermöglichen gerade in der Stadt eine unkomplizierte Mobilität abseits der anderen Verkehrsmittel. Dort sieht man immer mehr Tretroller. (AG/SP-X)