Die Nutzung des Handys am Steuer ist verboten. Dennoch wird es von vielen Autofahrern ignoriert. Könnten so genannte Handy-Blitzer wie in den Niederlanden daran etwas ändern?
Nein, sie sind eine stumpfe Waffe im Kampf gegen die Ablenkung am Steuer. Das finden zumindest die Unfallforscher der Versicherer (UDV). Für Sie führt die aus Holland übernommene Technik in der Praxis nur zu einer Welle von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide.
Denn anders als im Nachbarland existiert hierzulande keine Halterhaftung. Ein Regelverstoß muss daher einem konkreten Fahrer nachgewiesen werden – bei Tempo-Blitzern geschieht mit der Hilfe eines Fotos des Gesichts. Ein solches Beweisbild gibt es beim Handy-Blitzer aber nicht, da die Kamera in diesem Fall oberhalb des Fahrzeugs, etwa auf einer Brücke, montiert ist und lediglich Schoß oder Oberkörper aufnimmt.
Nachweis nur bei sofortiger Kontrolle
Sicher einem Fahrer zuordnen ließe sich die illegale Handynutzung demnach nur, wenn die Polizei die Verdächtigen direkt vor Ort anhalten würde. Dazu bräuchte es dann aber nach Ansicht von UDV-Leiter Siegfried Brockmann das teure Kamerasystem nicht – einfaches Beobachten würde ausreichen. Das System sei eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Verkehrsanwälte, Staatsanwälte und Gerichte und in sicherer Kenntnis der nicht vorhandenen Halterhaftung auch eine Zumutung des Rechtsstaates, so der Unfallforscher.
Der Handy-Blitzer wird aktuell in Rheinland-Pfalz im Alltag getestet. Eine beispielsweise auf Autobahnbrücken positionierte mobile Kamera filmt die Hände von Autofahrern und erkennt, ob sie während der Fahrt ein Mobiltelefon nutzen. In diesem Fall wird ein Foto von Fahrer und Kennzeichen gespeichert. Die verdächtige Aufnahme wird geprüft, anschließend wird gegebenenfalls ein Knöllchen verschickt. In Deutschland gibt es ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt beim Fahreignungsregister in Flensburg. (SP-X)