Erneuter Haftbefehl gegen Carlos Ghosn

Erneuter Haftbefehl gegen Carlos Ghosn
Carlos Ghosn beteuert seine Unschuld. © dpa

Carlos Ghosn wird die Weihnachtsfeiertage im Gefängnis verbringen müssen. Die Staatsanwaltschaft Tokio erließ den dritten Mal Haftbefehl gegen in Japan in U-Haft sitzenden früheren Verwaltungsratschef von Nissan.

Das berichten japanische Medien und auch die Nachrichtenagentur Bloomberg schrieb am Freitag unter Berufung auf eine Erklärung der Staatsanwaltschaft von einem neuen Haftbefehl – wegen des Verdachts auf verstärkten Vertrauensbruch.

Nach Angaben japanischer Medien soll Ghosn private Investitionsverluste in Höhe von 1,8 Milliarden Yen (14 Millionen Euro) auf seinen früheren Arbeitgeber, den er einst vor der nahen Pleite gerettet hatte, übertragen haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte sich auf Anfrage zunächst nicht dazu äußern.

Antrag auf Haftverlängerung abgelehnt

Die Staatswaltschaft war zuvor mit ihrem Antrag auf erneute Haftverlängerung gescheitert. Das zuständige Bezirksgericht in Tokio hatte dies abgelehnt, was in Japan sehr selten vorkommt. Damit sah es zunächst so aus, als würde Ghosn bald aus der Haft kommen. Er war am 19. November festgenommen worden, weil zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte seines Einkommens deklariert worden sein soll. Die Untersuchungshaft wurde daraufhin zunächst bis Donnerstag dieser Woche verlängert, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe erhoben hatte, wonach auch in folgenden Jahren Ghosns Einkommen zu niedrig angegeben worden sei. Es soll insgesamt um 10 Mrd Yen gehen.

Japans Justizminister Takashi Yamashita verwahrte sich am Freitag laut japanischen Medien gegen Kritik über das Vorgehen der Strafverfolger im Fall Ghosn. Zwar dürfen Anwälte sowie Botschaftsmitarbeiter Ghosn und seinen mitangeklagten früheren Manager Greg Kelly in der Haft besuchen. Während der Verhöre dürfen die Anwälte aber nicht anwesend sein, was in Japan jedoch Standard ist. Auch, dass die Untersuchungshaft durch neue Vorwürfe verlängert wird, damit die Staatsanwaltschaft ihren Fall vorantreiben kann, ist für Japans Justizwesen Experten zufolge ein durchaus typisches Vorgehen. Einen Prozesstermin im Fall von Ghosn gibt es noch nicht.

Nach japanischen Recht kann jemand bei einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft bis zu 22 Tage in Untersuchungshaft gehalten werden. Durch neue Anschuldigungspunkte kann dies jedoch immer weiter verlängert werden, sofern es solche gibt und ein Gericht dies zulässt. Auf Verstöße gegen Finanzgesetze stehen in Japan bis zu zehn Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Yen.

Allianz Nissan-Renault belastet

Die Affäre um Ghosn mutmaßliche Verfehlungen belastet die Allianz zwischen Nissan und Renault. Der französische Bündnispartner, der 43,4 Prozent an Nissan hält, hatte kürzlich beschlossen, Ghosn in seinen Ämtern als Vorstands- und Verwaltungsratschef zu belassen. Man habe bislang kein Fehlverhalten feststellen können. Nissan erklärte, Renault umfassend über Ghosns Fall informieren zu wollen. Die Japaner halten 15 Prozent an Renault, haben aber keine Stimmrechte.

Renault bestätigte auf dpa-Anfrage ein Allianz-Treffen mit Nissan in Amsterdam, nahm aber zu Entscheidungen keine Stellung. Wie die Tageszeitung «Le Figaro» berichtete, kamen der amtierende Renault-Chef Thierry Bolloré und sein Nissan-Kollege Hiroto Saikawa am Mittwoch mehrfach zusammen. Bei dem Treffen seit nach Darstellung von Renault-Verantwortlichen insgesamt deutlich geworden, dass es bei Nissan nicht denselben Eindruck der Dringlichkeit gebe, schrieb das Blatt. So fordert Großaktionär Renault angesichts der Krise schon seit längerem, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

In Japan gibt es Spekulationen, wonach die Japaner hoffen, den Einfluss des vom Staat gestützten französischen Partners auf das eigene Management zu reduzieren und die Allianz ausgewogener zu gestalten. Renault dagegen wolle seinen Einfluss auf Nissan behalten. (dpa)

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