Fünf Tipps zum Fahrzeug-Verkauf

Privat oder Händler?

Fünf Tipps zum Fahrzeug-Verkauf
Die Bedingungen nach dem Gebrauchtwagenkauf ändern sich © SP-X

Wer sich einen neuen Pkw anschaffen will, muss sich Gedanken darüber machen, was mit seinem Gebrauchtwagen passieren soll: Wird er privat oder an einen Händler abgegeben? Darauf müssen Sie beim Verkauf achten.

Immer mehr Menschen ziehen laut einer Studie den Erwerb eines Gebrauchtwagens dem eines fabrikneuen Fahrzeugs vor: Während noch ein Drittel der Befragten ein brandneues Auto erstehen will, hat rund die Hälfte Interesse an einem Pkw aus Vorbesitz. Der Rest ist noch unentschlossen.

Damit Leute, die das Kfz wechseln wollen, bei dieser steigenden Nachfrage auch ihren Gebrauchten schnell und sicher loswerden, stellen wir hier ein paar Tipps für den Verkauf vor.

Tipp 1: An wen ist das Auto am besten abzugeben?

Grundsätzlich muss der Verkäufer vorab entscheiden, ob er das Fahrzeug an privat oder an einen Händler verkaufen will. Beide Möglichkeiten bieten Vor- und Nachteile. Die komfortable und sichere Variante ist der Verkauf an einen seriösen Gebrauchtwagenhändler.

So erklären die Autoankauf-Experten von wirkaufendeinauto.de: "Der Verkauf des eigenen Kfz an einen Straßenhändler oder eine Privatperson birgt zahlreiche Risiken. Sie können weder Betrug bei der Bezahlung noch Probleme bei der Ummeldung von Ihrem Fahrzeug ausschließen.“

Diese Sicherheit wird oft über einen etwas niedrigeren Erlös erkauft. Allerdings ist der Aufwand dafür auch spürbar geringer. Trotz allem werden immer noch über 90 Prozent der Pkw-Verkäufe privat abgewickelt, wie dieser Artikel beschreibt In jedem Fall muss bei einem Privatverkauf viel beachtet werden: Es ist eine Fahrzeugbeschreibung zu erstellen, Telefonate mit Kaufinteressenten sind zu führen und Termine für Besichtigungen und Probefahrten müssen festgelegt werden. Wenn Interessenten dann einfach nicht auftauchen, ist das aufgrund der verlorenen Zeit ärgerlich.

Wer also lieber auf Sicherheit statt auf einen maximalen Erlös setzen will, sollte sich für den Autoankauf durch einen Händler entscheiden. Seriosität und Zuverlässigkeit werden in dem Fall eher gewährleistet. Außerdem kommt es so zu einer schnellen und bequemen Abwicklung ohne den Aufwand, der bei einem privaten Verkauf anfällt.

Tipp 2: Für welchen Preis soll der Wagen abgegeben werden?

Wichtig ist, dass die Verkaufssumme für das Fahrzeug realistisch ist. Hier kann ein Vergleich mit den Preisen ähnlicher Modelle mit vergleichbaren Bedingungen helfen. Auch eine Berechnung des Wertes des gebrauchten Pkws hilft weiter. Schlagen der private Kaufinteressent oder der Händler einen Betrag vor, besteht für die Verkäufer noch die Möglichkeit, zu verhandeln, weil sie dann eher wissen, was ihr Kfz noch wert ist.

Wer zusätzlich beim gleichen Händler einen neuen Wagen kaufen will, kann mit einem hohen Verkaufspreis für das alte Fahrzeug außerdem versuchen, die Kosten für das neue Auto zum Teil wieder auszugleichen. Daher ist die Ermittlung des genauen Wertes sehr wichtig. Eine andere Möglichkeit ist es, für die Anschaffung des neuen Pkws einen Kredit aufzunehmen.

Je nach Finanzierungsmodell könnte der Preis des verkauften Fahrzeugs dann bereits als Anzahlung für das neue Auto verwendet und somit die Kreditsumme und die monatliche Rate sowie die Gesamtkosten reduziert werden. Bei dem Drei-Wege-Kredit steht am Anfang der Finanzierung eine Anzahlung, die vom Ratenkredit mit einer monatlichen Rate und einer Abschlusszahlung gefolgt wird. Bekommt der Verkäufer für seinen Wagen beispielsweise 10.000 Euro und zahlt noch eine Schlussrate von 5000 Euro, kann er im Vergleich zum einfachen Ratenkredit oder zur Drei-Wege-Finanzierung ohne Anzahlung fast 1000 Euro sparen.

Tipp 3: Das Auto muss scheckheftgepflegt sein

Damit der Wagen aus Vorbesitz sich gut verkaufen lässt, sollte er scheckheftgepflegt sein. Das bedeutet, dass das Fahrzeug gepflegt wurde und einer regelmäßigen Inspektion in der Werkstatt unterzogen wurde. Somit ist der Begriff „scheckheftgepflegt“ ein Qualitätsmerkmal eines gebrauchten Pkws und sichert dessen Werterhalt. Daher kann der Verkäufer mehr Geld für ein scheckheftgepflegtes Kfz verlangen. Wichtig ist es, dass sowohl die kleine Inspektion als auch die große Inspektion regelmäßig durchgeführt wurden.

Bei der kleinen Inspektion werden ein Ölwechsel sowie Prüf- und Auffüllarbeiten (Scheibenwischanlage, Luftfilter, Bremsen) durchgeführt. Bei der großen Inspektion werden zusätzlich noch Beleuchtung, Unterboden, Getriebe, Achsenantrieb, Bremsen sowie zahlreiche weitere sicherheitsrelevante und vom Verschleiß betroffene Autoteile überprüft.

Wurden die Inspektionen in regelmäßigen Abständen durchgeführt, sollte der Verkäufer auch die Unterlagen der letzten Inspektionen vorlegen können. Dann steht dem Verkauf zu einem Preis, der dem Wert des Wagens entspricht, nichts mehr im Weg.

Tipp 4: Der Pkw sollte aussehen „wie neu“

Beim Gebrauchtwagenverkauf ist die Optik immer entscheidend. Ein schmutziges Auto spricht vermutlich nur wenige Menschen an. Wenn es dagegen noch „wie neu“ aussieht, erhöht das die Chancen, es schnell und zu einem guten Preis loszuwerden. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Innenraum des Kfz vor dem Besichtigungstermin mit dem Staubsauger zu reinigen und es gründlich von außen zu waschen.

Darüber hinaus können Verkäufer kleinere Lackkratzer und Dellen entfernen lassen. Das kostet zwar etwas, lohnt sich aber aufgrund der möglicherweise höheren Verkaufssumme. Doch das Fahrzeug sollte auch nicht zu viel hergerichtet werden, weil das den Eindruck erwecken könnte, dass der Verkäufer etwas zu verbergen hat.

Tipp 5: Soll das Auto abgemeldet werden?

Obwohl eigentlich der Verkäufer für das Um- und Abmelden des Wagens verantwortlich ist, wird das in der Praxis häufig vom neuen Besitzer erledigt. Gerade bei einem privaten Verkauf ist hier jedoch Vorsicht geboten: Wird das Auto nicht sofort umgemeldet und hat der Käufer mit dem zugelassenen Pkw einen Unfall, haftet die Versicherung des ehemaligen Eigentümers für den Schaden. Auch Strafzettel bekommt dann erst einmal der ehemalige Halter. Daher sollte vertraglich festgehalten werden, dass der Käufer sich verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Zur Sicherheit kann der Verkäufer die Versicherung und die Zulassungsstelle über den Eigentümerwechsel informieren.

Doch selbst wenn eine Vereinbarung getroffen wird, hat der Vorbesitzer nie eine hundertprozentige Garantie, dass der Vertragspartner sich daran hält. Noch besser ist es bei einem privaten Verkauf, die Abmeldung selbst in die Hand zu nehmen. Anders ist es beim Ankauf durch einen Händler: Diese sind meistens vertrauenswürdig und übernehmen das Abmelden. Außerdem muss der Verkäufer sich dann nicht um das Besorgen eines Kurzzeitkennzeichens kümmern, um das Kfz zum Händler zu überführen.

Fazit

Beim Autoankauf durch einen Händler erfolgt die Abwicklung schnell und sicher. Der Wert des Wagens kann berechnet werden. Mit einer Anzahlung wird die Finanzierung des neuen Pkws einfacher.

Der Gebrauchtwagen selbst sollte regelmäßig gewartet worden sein und muss gepflegt aussehen. Bei einem Privatverkauf sollte der Verkäufer das Kfz selbst ummelden, bei einem Ankauf durch den Händler kümmert sich dieser darum. (AG)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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