Fußball-WM: Benimmregeln beim Autokorso

Mitfahrt auf Dach nicht erlaubt

Fußball-WM: Benimmregeln beim Autokorso
Auch beim Autokorso sind die Regeln während der Fußball-WM nicht außer Kraft gesetzt. © AvD

Je nach Erfolg der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM in Russland rollen nach den Spielen wieder viele Fahrzeuge über die Boulevards der Republik. Dabei sind ein paar Regeln trotz Siegestaumel zu beachten.

Wenn die deutsche Nationalmannschaft am Sonntag ihr erstes Spiel Weltmeisterschaftsspiel gegen Mexiko gewinnen kann, wird es in vielen Städten wieder Autokorsos geben. Damit es dabei nicht zu Problemen kommt, gilt es, ein paar Benimmregeln zu merken.

Zwar geht der typische deutsche Fußballfan nicht ganz so euphorisch mit Fanartikeln um wie manch andere Nation, trotzdem sollte besonders das Fahrzeug eher zurückhaltend geschmückt werden. Der Fahrer muss immer eine gute Sicht auf die Straße haben. Zudem dürfen andere Verkehrsteilnehmer durch Fahnen oder ähnliches nicht gefährdet werden. Tabu sind große Flaggen an langen Stangen, wer die Außenspiegel in Schwarz, Rot und Gold hüllt, muss aufpassen, keine Blinker zu verdecken. Auch die Kennzeichen müssen jederzeit lesbar bleiben.

Anschnallpflicht und Promillegrenze

Wenn man sich dann nach erfolgreichen 90 Minuten in den verdienten Korso stürzen will, sollten sich nicht mehr Menschen im Auto befinden, als dieses Sicherheitsgurte an Bord hat. Denn auch im Korso gilt die Anschnallpflicht! Weiterhin ist das Mitfahren auf dem Dach oder der Motorhaube verboten.

Beim Begriff „Autokorso“ fällt den Meisten wohl direkt ein lautes Hupkonzert ein. Dabei sollte dem Fahrer bewusst sein, dass übermäßiges Hupen, Aufblenden und das permanente Fahren mit Warnblinkanlage ohne triftigen Grund eigentlich Ordnungswidrigkeiten sind. Zwar drückt die Polizei in solch speziellen Fällen meist ein Auge zu, trotzdem sollte mit Bedacht gefeiert werden.

Zum Abschluss noch ein wichtiger Punkt, der eigentlich selbstverständlich sein müsste. Wer beim Fußballschauen getrunken hat, sollte sich nicht mehr hinters Steuer setzen. Zwar gilt in Deutschland eine Grenze von 0,5 Promille. Aber schon ab 0,3 Promille im Blut macht sich der Fahrer bei einem Unfall strafbar. Die Feierlaune endet dann abrupt – und das schon deutlich vor dem Finale am 15. Juli. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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