Mit Autoführerschein auch leichte Motorräder fahren

Mit Autoführerschein auch leichte Motorräder fahren
Mit einem Autoführerschein soll man auch Leichtkrafträder fahren dürfen. © dpa

Autofahrer sollen in Zukunft mit ihrem Autoführerschein auch leichte Motorräder bis 125 ccm fahren dürfen. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor.

Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und eine «Fahrerschulung» mit mindestens fünf 90-minütigen Fahrstunden absolvieren, heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums. Über diesen Entwurf hatte der «Spiegel» online berichtet.

Es geht dabei um Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS. «Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines entsprechenden Leichtkraftrades», heißt es in dem Papier.

Kritik vom TÜV

Diese neuen Führerscheinregeln werden vom TÜV-Verband abtgelehnt. „Ein Kurzprogramm bei der Fahrausbildung von rund 100 km/h schnellen Zweirädern lehnen wir aus Sicherheitsgründen ab“, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands (VdTÜV). Wie er hinzufügte, müssen auch Autofahrer den Umgang mit mittelschweren Motorrädern gründlich lernen, um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. „Diese Kompetenz sollte auch in Zukunft von unabhängiger Stelle überprüft werden“, so Giebelt.

Für den TÜV-Verbands reichen vor allem die praktischen Fahrstunden nicht aus. „Es wird zwar die Handhabung des Motorrads bei niedriger Geschwindigkeit geschult, es fehlen aber Ausbildungsinhalte bei höherem Tempo“, sagte Goebelt. Zudem sei es für die Sicherheit verheerend, dass es erlaubt sein soll, keine Übungen im echten Straßenverkehr durchzuführen.

Professioneller Ausbildung gefragt

Für den TÜV-Verband sollte Deutschland an dem Grundsatz einer professionellen Fahrausbildung und einer sich anschließenden unabhängigen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen festhalten. „Der Weg einer rudimentären Ausbildung, die sich bestenfalls auf einfache Übungen konzentriert, vermittelt keinesfalls die notwendigen Kompetenzen, um am Straßenverkehr sicher und routiniert teilzunehmen.“

Kritisch äußerte sich der TÜV auch zu der kürzlich bekannt gewordene Idee des Bundesverkehrsministeriums, Fahrerlaubnisprüfungen auf Schaltfahrzeugen im Zusammenhang mit dem sogenannten Automatikeintrag zu streichen. „Jedes Jahr sterben im Straßenverkehr Tausende und Hunderttausende werden verletzt. Die unabhängige Prüfung der Fahrkompetenz darf im Interesse der Straßenverkehrssicherheit nicht infrage gestellt werden.“ (AG/dpa)

 

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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