127 Knöllchen für Falschparken sowie 17 Geschwindigkeitsübertretungen waren dann doch zu viel. Das Verwaltungsgericht Berlin hält den Mann zum Führen eines Kraftfahrzeugs für nicht geeignet.
Auch bloße Ordnungswidrigkeiten können den Führerschein kosten – wenn sie regelmäßig begangen werden. Das musste nun ein Autofahrer erkennen, der in acht Monaten 127 Knöllchen für Falschparken und 17 für Geschwindigkeitsübertretungen sammelte. Die Zahl der Punkte in Flensburg spielte dabei keine Rolle.
Ausgehende Gefahr verkannt
Das Verwaltungsgericht Berlin wertete die fortlaufende Nichtbeachtung von Parkverboten und Tempolimits als laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jeder Art. Der Mann verkenne die von ihm ausgehende Gefahr und sei daher zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Das Gericht bestätigte damit den von den Behörden angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis. (Az.: 4 L 271.12).