Zu häufig falsch geparkt: Führerscheinentzug

Gerichtsurteil

Zu häufig falsch geparkt: Führerscheinentzug
Für Strafzettel gilt eine Sieben-Tages-Frist. © Axa

127 Knöllchen für Falschparken sowie 17 Geschwindigkeitsübertretungen waren dann doch zu viel. Das Verwaltungsgericht Berlin hält den Mann zum Führen eines Kraftfahrzeugs für nicht geeignet.

Auch bloße Ordnungswidrigkeiten können den Führerschein kosten – wenn sie regelmäßig begangen werden. Das musste nun ein Autofahrer erkennen, der in acht Monaten 127 Knöllchen für Falschparken und 17 für Geschwindigkeitsübertretungen sammelte. Die Zahl der Punkte in Flensburg spielte dabei keine Rolle.

Ausgehende Gefahr verkannt

Das Verwaltungsgericht Berlin wertete die fortlaufende Nichtbeachtung von Parkverboten und Tempolimits als laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jeder Art. Der Mann verkenne die von ihm ausgehende Gefahr und sei daher zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Das Gericht bestätigte damit den von den Behörden angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis. (Az.: 4 L 271.12).

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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