Bei acht Punkten ist der Lappen weg. Wer dem Führerscheinentzug entgehen will, sollte sich an die Verkehrsvorschriften halten – und seinen Punktstand im Blick haben.
Schnell hat man drei, vier oder fünf Punkte angesammelt. Bis zum 8-Punkte-Limit und dem damit einhergehenden Entzug der Fahrerlaubnis ist scheinbar noch Luft. Doch die kann schnell dünn werden, wenn ein oder zwei „kleinere“ Verkehrsdelikte hinzukommen.
Kommt es dann zu einem weiteren Fehltritt, wird man für mindestens 6 Monate zum Fußgänger degradiert. Grundsätzlich sollten sündige Führerscheininhaber deshalb ihren Punktestand im Auge behalten und idealerweise auch abschätzen können, wann ihnen ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen könnte. In manchen Situationen ist es ratsam, mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar aktiv einen Punkt abzubauen. Allerdings hat längst nicht jeder Punktesünder die Möglichkeit dazu. Die Chance bekommt man zudem nur alle fünf Jahre. Ganz günstig ist dies auch nicht.
Entzug kommt nicht unvermittelt
Der Entzug der Fahrerlaubnis wird wohl die wenigsten unvermittelt treffen. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) ermahnt Führerscheininhaber, wenn diese 4 oder 5 Punkte angesammelt haben. Wurden 6 oder 7 Punkte erreicht, wird ein weiteres Mal verwarnt. Allerdings verfallen Punkte mit der Zeit auch wieder. Insofern dürfte es nicht immer leicht sein, den genauen Überblick über den aktuellen Stand zu behalten.
Wer sich unsicher über seinen Punktestand ist, sollte die Eintragungen im Fahreignungsregister abfragen. Direkt abrufen lassen sich diese Informationen über die Online-Registerauskunft des KBA. Wer sich mit der AusweisApp2 legitimieren kann, erhält online einen direkten Zugang zu seinen Daten.
Alternativ dazu bietet das KBA die Möglichkeit, den Punktestand schriftlich anzufragen. Auf der Webseite der Behörde gibt es einen entsprechenden Antragsvordruck, der dann unterschrieben und mit Identitätsnachweis ans KBA geschickt wird. In der Regel erhält man das Antwortschreiben nach drei bis vier Werktagen. Schließlich ist es möglich, direkt in Flensburg im Kraftfahrt-Bundesamt vorbeizuschauen. Dort reicht es, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. In allen Fällen ist die Auskunft kostenlos.
Unterschiedliche Verfallsdaten
Mit der Registerauskunft wird der aktuelle Punktestand angezeigt, aus dem sich außerdem ableiten lässt, wann die Punkte verfallen. Hat man einen Punkt durch eine Ordnungswidrigkeit, belastet der das Konto nach 2,5 Jahren nicht mehr.
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten verfallen hingegen erst nach 5 Jahren. Wurden gar drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug verhängt, werden diese nach 10 Jahren getilgt. Jede Punktestrafe verfällt übrigens für sich.
Mit weniger Punkten auf dem Konto lebt es sich jedenfalls leichter. Deshalb bietet der Gesetzgeber alternativ und zusätzlich die Möglichkeit an, mit dem Besuch an einem Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abzubauen. Angeboten werden die Seminare unter anderem von Fahrschulen oder Verkehrspsychologen. Der Schulungslehrgang unterteilt sich in einen verkehrspädagogischen Teil mit zwei 90-minütigen Unterrichtseinheiten sowie zwei verkehrspsychologischen Einzelsitzungen, die jeweils 75 Minuten dauern.
Punkteabbau nur außerhalb der Probezeit
Je nach Anbieter können die Preise für die Maßnahme zwischen 200 bis 400 Euro variieren. Die City Fahrschule in Köln zum Beispiel ruft 249 Euro für die Teilnahme an einem FES auf.
Die Möglichkeit zum Punkteabbau haben allerdings nur diejenigen, die sich außerhalb der Probezeit befinden und maximal fünf Punkte angesammelt haben.
Wer sechs oder mehr Punkte hat, kann zwar an solchen Schulungen teilnehmen, den Punktestand damit aber nicht mehr beeinflussen. Wer über fünf Punkte in Flensburg hat, kann nur mit der Zeit die Zahl der Punkte verringern. (SP-X)