Trotz Trunkenheit am Steuer dürfen Autofahrer weiterhin am Verkehr teilnehmen – mit dem Fahrrad. Allerdings riskieren betrunkene Fahrradfahrer den Autoführerschein.
Wer wegen Trunkenheit am Steuer seinen Autoführerschein verliert, darf weiterhin Fahrrad fahren. Das gilt auch, wenn Betroffene sich weigern, die landläufig Idiotentest genannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen, mit der sie den Führerscheinentzug abwenden könnten. Das meldet der Auto Club Europa (ACE) in seiner Mitgliederzeitschrift «ACE Lenkrad» (Ausgabe 8/2011). Er beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 10 B 10415/11).
1,6 Promille als Grenze
Umgekehrt gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Autoführerschein. «In diesem Fall kann die Führerscheinstelle ein Entzugsverfahren einleiten», sagte ACE-Rechtsexperte Volker Lempp dem dpa-Themendienst. (dpa/tmn)