Fahrradfahren nach Führerscheinentzug erlaubt

Trotz verweigertem Idiotentest

Fahrradfahren nach Führerscheinentzug erlaubt
Eine Autofahrerin informierte die Polizei über ihren Zustand © dpa

Trotz Trunkenheit am Steuer dürfen Autofahrer weiterhin am Verkehr teilnehmen – mit dem Fahrrad. Allerdings riskieren betrunkene Fahrradfahrer den Autoführerschein.

Wer wegen Trunkenheit am Steuer seinen Autoführerschein verliert, darf weiterhin Fahrrad fahren. Das gilt auch, wenn Betroffene sich weigern, die landläufig Idiotentest genannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen, mit der sie den Führerscheinentzug abwenden könnten. Das meldet der Auto Club Europa (ACE) in seiner Mitgliederzeitschrift «ACE Lenkrad» (Ausgabe 8/2011). Er beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 10 B 10415/11).

1,6 Promille als Grenze

Umgekehrt gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Autoführerschein. «In diesem Fall kann die Führerscheinstelle ein Entzugsverfahren einleiten», sagte ACE-Rechtsexperte Volker Lempp dem dpa-Themendienst. (dpa/tmn)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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