Gesetzentwurf: Digitaler Führerschein soll kommen

Neue Regeln im Straßenverkehrsgesetz

Gesetzentwurf: Digitaler Führerschein soll kommen
Den Führerschein sollte man immer bei sich führen. © dpa

Zukünftig sollen sich Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle auch mit einem digitalem Führerschein ausweisen können. Dazu wurde ein Gesetzentwurf von der Bundesregierung auf den Weg gebracht.

Wer bei einer Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld. Zukünftig soll die Kontrolle der Fahrzeugdokumente jedoch einfacher erfolgen -nämlich über das Smartphone.

Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ verabschiedet. Damit wird der Weg für die Digitalisierung der Fahrzeug- und Führerscheindokumente frei. Das Papier regelt die Rechtsgrundlagen für eine Einführung. Einen Termin für diese gibt es aber noch nicht. Dieser Gesetzentwurf soll es Autofahrenden bei einer Verkehrskontrolle ermöglichen, ihren Führerschein oder die Zulassungsbescheinigung künftig auch auf ihrem Smartphone vorzeigen zu können. Der vom Verkehrsministerium erarbeitete Gesetzentwurf enthält weitere Digitalisierungs-Projekte. So soll künftig eine digitale Parkraumbewirtschaftung möglich sein.

Weitere Digitalisierungsprojekte

Durch die Gesetzesänderung können Parkscheine hinter der Windschutzscheibe durch die digitale Angabe des Kennzeichens ersetzt werden, wie es bereits vom bisherigen „Handyparken“ per App bekannt ist. Zudem sollen die Fahrzeugdaten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) künftig öffentlich online zugänglich gemacht werden; damit soll künftig jeder Nutzer fahrzeuggenaue Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs („Übereinstimmungsbescheinigungen“) abrufen können.

Darüber hinaus sieht der Entwurf ein ausdrückliches Verbot des „Punktehandels“ sowie Geldbußen bis 30.000 Euro vor. Das soll insbesondere gewerbliche Anbieter abschrecken, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken.

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