Führerscheintourismus wird erschwert

Urteil des EuGH

Führerscheintourismus wird erschwert
Bei acht Punkten ist die Pappe weg. © SP-X

Ein im Ausland erworbener Führerschein muss nicht mehr grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden. Mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde der Führerscheintourismus erschwert.

Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn der Besitzer wirklich im Ausland gewohnt hat. Dann aber muss die Fahrerlaubnis sogar gelten, wenn der Besitzer zuvor in Deutschland beim sogenannten Idiotentest durchgefallen ist und demnach eigentlich kein Auto mehr fahren dürfte. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rs. C-467/10).

Im konkreten Fall hatten die deutschen Behörden einem jungen Mann den Führerschein von Anfang an verweigert - das psychologische Gutachten hatte ergeben, dass er körperlich und geistig nicht zum Autofahren geeignet sei. Es gebe Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial. Der Mann war wegen Fahrens ohne Führerschein, schwerer räuberischer Erpressung, Bedrohung und Beleidigung mehrfach vorbestraft. In Tschechien hatte er mehr Erfolg: Dort stellten ihm die Behörden einen Führerschein aus. Deutschland weigerte sich aber, das Papier anzuerkennen.

Wohnsitz für Anerkennung wichtig

Zu Recht, entschieden die höchsten EU-Richter - obwohl eine europäische Richtlinie bestimmt, dass in der EU Führerscheine grundsätzlich gegenseitig anerkannt werden. Deutschland dürfe die Anerkennung verweigern, wenn «aufgrund unbestreitbarer Informationen» feststehe, dass der Inhaber des Führerscheins nicht wirklich seinen Wohnsitz in dem Land gehabt habe, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Im fraglichen Fall hatten die tschechischen Behörden bestätigt, dass der Mann zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins nicht im Land gemeldet gewesen sei.

Der negative medizinisch-psychologische Test allein sei hingegen kein ausreichender Grund, die Anerkennung zu verweigern, urteilten die Richter. Die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen sei ein wichtiges Recht der Europäischen Union (EU), Einschränkungen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Falls ein EU-Land die Anerkennung eines Führerscheins unter Berufung auf nationale Vorschriften unbegrenzt verweigern dürfte, gäbe es keine gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in der EU mehr.

Der Auto Club Europa (ACE) lobte die Entscheidung. «Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ist das Urteil richtig», sagte ACE-Verkehrsjurist Volker Lempp. So könnten zumindest einige Autofahrer, die in Deutschland als Verkehrsrisiko eingestuft wurden, besser ausgebremst werden. Oft sei es zwar kostengünstiger, den Führerschein im Ausland zu machen. Ausländische Führerscheine dürften aber nicht als Umweg für Menschen dienen, die in Deutschland aus gutem Grund keine Fahrerlaubnis erhalten hatten. (dpa)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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