Neue Führerscheine gelten 15 Jahre

Einführung zum 19. Januar

Neue Führerscheine gelten 15 Jahre
Bei acht Punkten ist der Lappen fällig © ADAC

In Deutschland werden am Samstag der kommenden Woche neue EU-Führerscheine eingeführt. Sie haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Darauf weist jetzt der ADAC hin.

In der kommenden Woche werden zum 19. Januar neue EU-Führerscheine eingeführt. Die Gültigkeit der zu diesem Zeitpunkt eingeführten neuen Führerscheine beläuft sich auf 15 Jahre, worauf jetzt der ADAC hinweist.

Wer einen Führerschein besitzt, der vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurde, kann sich freuen. Denn alle vor dem 19. Januar ausgestellten Dokumente verlieren erst am 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit und müssen dann neu ausgestellt werden. „Deshalb ist es nicht nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen kurzfristig noch umzutauschen“, so der Automobilclub.

Führerschein-Tourismus verhindern

Autofahrer, die bereits jetzt einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat haben möchten, können dies natürlich tun. Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen: Dafür muss nur der alte Führerschein und ein neues Foto bei der ausstellenden Behörde vorgelegt werden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 24 Euro fällig. Wer indes einen internationalen Führerschein benötigt, braucht auch einen neuen Führerschein.

Mit dem neuen Führerschein im Scheckkartenformat soll laut dem ADAC Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden. Daneben soll mit dem neuen Dokument ein EU-weites Fahrerlaubnisregister errichtet werden, mit dem der „Führerschein-Tourismus“ unmöglich gemacht werden soll. (AG)

Keine Beiträge vorhanden