«Endlich ist der Weg frei, die Gesundheit zu schützen»

Stimmen zum Urteil

«Endlich ist der Weg frei, die Gesundheit zu schützen»
Umweltaktivisten haben eine Lunge auf den Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig gemalt. © dpa

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge generell zulässig. Lesen Sie die Stimmen und Reaktionen zum Leipziger Urteil. Wir haben Sie für Sie zusammen gestellt.

Wie das Gericht feststellte, müssen die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen. So sieht das Urteil zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich.

Greenpeace

Sprecher Niklas Schinerl: „Endlich ist der Weg frei, um die Gesundheit der Menschen wirksam zu schützen. Jede Stadt kann nun das Recht ihrer Bürger auf saubere Luft selbst durchsetzen. Besonders belastete Städte müssen jetzt dafür sorgen, dass dreckige Diesel mit ihren giftigen Abgasen draußen bleiben. Dabei sind Übergangszeiten und Ausnahmeregelungen nötig. Aber jedem Verkehrspolitiker muss nun klar sein: Städte müssen ihr Angebot an Bussen, Bahnen und Radwegen so schnell wie möglich ausbauen, damit künftig immer mehr Menschen einfach ohne Auto ans Ziel kommen.
Die Umsetzung des Urteils wird jedoch bald zeigen, dass nur die bundeseinheitliche Regelung mit einer blauen Plakette einen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln verhindern kann. Die Bundesregierung muss mit einer Plakette verhindern, dass bald niemand mehr weiß, welcher Diesel noch in welche Stadt fahren kann.“

Deutsche Umwelthilfe

Jürgen Resch. Foto: dpa
Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe bei der ersten Verhandlung in Leipzig. Foto: dpa

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein großer Tag für „Saubere Luft“ in Deutschland. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige erteilt. Angela Merkel muss sich endlich aus dem Würgegriff der Autokonzerne befreien und eine Politik für die unter Dieselabgasgift leidenden Menschen und die neun Millionen betrogenen Käufer von Euro 5+6 Diesel-Pkw machen.

Das Urteil ist aber auch ein Debakel für die Vorstandschefs der großen deutschen Dieselkonzerne BMW, Daimler und VW. Sie müssen nun ihre durch kriminelle Machenschaften erzielten Milliardengewinne für die Beseitigung der entstandenen Gesundheitsschäden und eben der technischen Nachrüstung der Diesel-Pkw bereitstellen. Die vom Gericht beschlossene Übergangsfrist bis September 2019 für die besonders schmutzigen Euro 5-Diesel sollte genügen, alle diese Fahrzeuge zurückzukaufen oder nachzurüsten.“

ADAC

Vizepräsident Technik, Klasu Becker: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die letzte Chance für Gesundheit und Mobilität. „Die Richter in Leipzig haben festgestellt, dass Autofahrer künftig mit lokalen Fahrverboten in besonders schadstoffbelasteten Städten rechnen müssen. Um das zu verhindern, gilt es jetzt, möglichst schnell Euro-5-Diesel nachzurüsten, alle Verkehre sinnvoll miteinander zu vernetzen und den ÖPNV verlässlicher zu machen. Hardwareseitige Nachrüstung muss endlich Bestandteil des Lösungspakets zur Stickoxidminderung werden, damit in möglichst vielen Städten keine Fahrverbote erforderlich werden. Auch ohne rechtliche Verpflichtung sollten die Hersteller ihrer Verantwortung gerecht werden und die Autos ihrer Kunden nachrüsten. Die Verbraucher dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben (…)

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion: „Das Bundesverwaltungsgericht hat heute für das Recht auf saubere Luft und damit pro Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger geurteilt. Verantwortlich für die künftigen Fahrverbote sind die Autohersteller, die Diesel-Pkw mit überhöhten Abgaswerten produziert haben, und eine Bundesregierung, die die Grenzwerte für Luftschadstoffe seit Jahren ignoriert. Bei der Umsetzung der Fahrverbote droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sodass die Bundesregierung jetzt mit einer blauen Plakette bundesweit einheitliche Vorgaben schaffen muss.

Um das Problem schlechter Luftqualität an der Wurzel zu packen, ist die Bundesregierung nun aufgefordert, die Autohersteller zu wirksamen Hardware-Umrüstungen auf Kosten der Industrie zu verpflichten. Die Hardware-Umrüstungen können damit auch die vom Gericht angesprochenen möglichen Wertverluste für die Fahrzeughalter vermeiden. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Verkehrswende einleiten. Ein einmaliges Sofortprogramm für Kommunen ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Notwendig sind jährlich zusätzliche Milliarden vom Bund für den Ausbau des Nahverkehrs und des Fuß- und Radverkehrs für die Kommunen.“

Zukunft Erdgas

Geschäftsführer Timm Kehler: „Mit Erdgas als Kraftstoff haben wir eine schadstoffarme, sofort einsetzbare Antriebs-Alternative. Erdgasfahrzeuge emittieren im Vergleich zu Dieselautos mit den neuesten Abgasnormen 23 Prozent weniger CO2, 50 Prozent weniger Staub und nahezu keine Stickoxide. Und unabhängige Untersuchungen haben wiederholt belegt: Dieser Vorteil besteht nicht nur auf dem Papier, sondern auch auf der Straße. Jetzt muss die Politik Schadensbegrenzung betreiben. Eine blaue Plakette für schadstoffarme Fahrzeuge – also auch für alle Erdgasfahrzeuge – ist da nur ein Weg. Ein weiterer wäre es, Kaufanreize nicht nur für Elektrofahrzeuge, sondern auch für Erdgasautos zu setzen. Denn Erdgas ist die beste Lösung gerade für Nutzfahrzeuge und reichweitenstarke Modelle, also genau die Fahrzeuge, die heute mit Diesel betrieben werden. Jahrelang hat die Politik den Diesel künstlich billig gemacht. Jetzt muss sie den Menschen Brücken bauen, um den Umstieg in saubere Mobilität zu schaffen.“

Deutsche Energie-Agentur

Geschäftsführer Andreas Kuhlmann und Kristina Haverkamp: Die Zukunft des Verkehrs bedarf einer umwelt- und klimapolitischen Neuausrichtung, die die langfristigen Ziele wieder ins Blickfeld rückt. Wenn das Bundesverwaltungsgericht bemüht werden muss, europäische Vorgaben durchzusetzen, ist das eine eindrucksvolle Mahnung an alle Beteiligten. Der Sachverhalt ist lange bekannt: Die Emissionen im Verkehr müssen deutlich sinken, bei Stickoxiden und Feinstaub genauso wie beim Kohlendioxid. An technischen Lösungsansätzen und politischen Handlungsempfehlungen hat es bislang nicht gefehlt.

Die Zukunft der Mobilität muss vielfältiger werden und sie gehört den alternativen Antrieben. Dazu zählen neben der Elektromobilität auch Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge. Sie verursachen deutlich weniger Emissionen und machen es möglich, erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne und Biomasse in den Motor zu bekommen.

Bei Neuzulassungen erreichen alternative Antriebe bisher aber nur einen Marktanteil von 3,4 Prozent. Auch der Ausbau der dazugehörigen Infrastrukturen muss beschleunigt werden. Wenn wir alternative Antriebe in den Markt bringen wollen, müssen wir die Rahmenbedingungen neu gestalten. Bei Steuern, Abgaben und Förderprogrammen sollten die Emissionen zum entscheidenden Kriterium werden – zum Beispiel bei der Besteuerung von Kraftstoffen und Dienstwagen. Das wäre eine wichtige Ergänzung zur weiterhin erforderlichen Effizienzsteigerung der Fahrzeugflotten und würde für Verbraucher und Wirtschaft Planungssicherheit schaffen. Der Weg wäre frei für den Wettbewerb um die günstigsten und effizientesten Lösungen. (…)

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