Fahrverbot auch noch nach zwei Jahren möglich

Tatzeitpunkt nicht entscheidend

Für die Verhängung eines Fahrverbots ist nicht entscheidend, wann die Tat geschah. So wurde ein Autofahrer gerade wegen eines Tempoverstoßes verurteilt, obwohl sein Vergehen mehr als zwei Jahre zurückliegt.

Ein Gericht kann auch lange nach einem Verkehrsverstoß noch ein Fahrverbot verhängen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hin und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (Az.: 1 Ss OWi 171/14). In dem verhandelten Fall wurde gegen einen Autofahrer eine Geldbuße in Höhe von 175 Euro verhängt, weil er zu schnell gefahren war. Außerdem wurde ein Fahrverbot für einen Monat ausgesprochen.

Zwei Jahre waren seit der Tat vergangen

Zwischen der Tat und dem Urteil waren jedoch fast zwei Jahre vergangen. Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht mochte jedoch nicht auf die Verhängung des Fahrverbots verzichten. So sei trotz der langen Verfahrensdauer nicht ersichtlich, dass bereits dadurch ein Erziehungs- und Besinnungseffekt eingetreten sei. Vielmehr war der Fahrer schon früher mehrfach einschlägig aufgefallen. Ein Fahrverbot drängte sich nach Auffassung der Richter daher geradezu auf. (dpa)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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