Weisen die die Daten in der EU zur Verkehrssicherheit Mängel auf? Nach einer Studie des European Transport Safety Council seien die Zahlen zu Schwerverletzten zu hinterfragen.
Die offiziellen Daten zur Zahl der Opfer von Verkehrsunfällen in der EU haben erhebliche Schwächen. Einer Studie des European Transport Safety Council (ETSC) zufolge ist besonders die Erfassung von schwerer Verletzten unzuverlässig und variiert zwischen den Mitgliedsstaaten stark.
Das Problem hat den Experten zufolge mehrere Dimensionen. Zunächst sind das Unterschiede bei Datenerfassung und Definitionen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Demnach nutzen weiterhin nicht alle Länder den eigentlich europaweit geltenden MAIS3+-Standard für die Definition schwerer Verletzungen, sondern setzen eigene Kriterien an.
Unterschiedliche Datenquellen
Zudem werden unterschiedliche Datenquellen herangezogen. Manche Länder nutzen ausschließlich Polizeidaten, was zu einer Untererfassung führen kann. Auch in Deutschland ist die Nutzung von Krankenhausdaten zur Ergänzung der Polizeidaten freiwillig, was bedeutet, dass nicht alle schweren Verletzungen erfasst werden.
Die Differenz zu den tatsächlichen Opferzahlen können groß sein: Polizeidaten erfassen laut der Studie oft nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen schweren Verletzungen. In Frankreich beispielsweise zeigen Krankenhausdaten sogar bis zu viermal mehr Verletzte als Polizeidaten. Ein Grund könnte sein, dass bei Unfällen ohne Beteiligung eines motorisierten Fahrzeugs seltener die Polizei hinzugezogen wird – etwa bei Kollisionen von Zweirädern und Fußgängern. Zudem fehlt der Polizei den Verfassern zufolge häufig die Fähigkeit, die Schwere von Verletzungen korrekt einzuschätzen, was sich dann auch in den gemeldeten Daten niederschlägt.
Harmonisierung der Datenerfassung
Die Studie schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerfassung vor. Auf EU-Ebene ist das vor allem eine Harmonisierung der Erhebungsverfahren sowie eine Schulung von Polizei und Fachpersonal, was die Einschätzung und Definition des Verletzungsgrades angeht. Für Länder wie Deutschland wird eine verbindliche Verknüpfung von Polizei- und Krankenhausdaten vorgeschlagen.
Viele deutsche Krankenhäuser melden ihre Daten zwar an das Trauma-Register der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), aber die Erhebung ist nicht flächendeckend und wird nicht systematisch mit Polizeidaten verknüpft. (SP-X)