EU-Vorschrift: Viele Helfer in Neuwagen ab sofort Pflicht

EU-Vorschrift: Viele Helfer in Neuwagen ab sofort Pflicht
Neuwagen müssen den Fahrer ab sofort warnen, wenn dieser schneller fährt als erlaubt. © VW

Laut EU müssen alle Neuwagen ab sofort mit diversen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Die reichen bis hin zu einem Datenschreiber.

Bereits seit Juli 2022 müssen neu entwickelte Fahrzeuge mit den zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Nun wird die EU-Verordnung auf alle neuzugelassenen Fahrzeuge ausgeweitet.

Zur Pflicht wird unter anderem ein Notbremsassistent, der bei Kollisionsgefahr warnt. Falls notwendig, kann er auch automatisch eine Notbremsung auslösen. Zunächst muss die Sensorik Hindernisse und Fahrzeuge erkennen können. Später soll sie auch bei drohenden Kollisionen mit Radfahrern und Fußgängern aktiv werden. Erkennt der ebenfalls vorgeschrieben Spurhalteassistent eine Notsituation, entschärft das System diese durch beherzte Lenkeingriffe. Dadurch soll ein Abkommen von der Fahrbahn oder eine Kollision mit dem Gegenverkehr verhindert werden.

Aufblinken des Bremslichts

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent soll Fahrer bei der Einhaltung aktuell geltender Tempolimits unterstützen, die per Kamerasensor und/oder über GPS-gestützte Navigationstechnik erkannt werden – etwa durch ein blinkendes Symbol oder durch eine Erhöhung des Gaspedal-Widerstands. Auch eine Reduzierung der Motorleistung ist möglich. Die Technik kann in jedem Fall übersteuert oder ausgeschaltet werden.

Autos, die mit Notbremslicht ausgestattetet sind, signalisieren nachfolgenden Fahrzeugen, dass sie mit besonders starker Verzögerung bremsen. Bei einer dauerhaften Verzögerung von sechs Metern pro Quadratsekunde bei mehr als 50 km/h oder einer ABS-Aktivierung, wird dies über das Aufblinken des Bremslichts in schneller Folge angezeigt. Nach Stillstand wird zusätzlich das Warnblinklicht aktiviert.

Datenspeicherung wie im Flugzeug

Der Unfalldatenspeicher soll Daten in einem geschlossenen und anonymisierten System vor und nach einem Unfall aufzeichnen, ähnlich wie Flugschreiber in Flugzeugen. Die Daten werden fortlaufend gespeichert und wieder überschrieben, bis etwa ein Unfall das System stoppt. Aufgezeichnet werden unter anderem Geschwindigkeit, Verzögerung, Beschleunigung und Position. Diese Daten können später von Polizei oder Behörden zur Unfallanalyse ausgelesen werden.

Der Müdigkeitswarner analysiert Lenkbewegungen des Fahrers, in einigen Fällen auch die Bewegungen der Augen und Augenlider aufgezeichnet. Kommt es verstärkt zu Abweichungen, folgt die Aufforderung zu einer Pause. Der Rückfahrassistent informiert den Fahrer über Personen oder Hindernisse, die sich hinter einem Fahrzeug befinden. Im Fall eines Kamerasystems wird dem Fahrer ein entsprechendes Bild angezeigt, alternativ lösen Sensoren ein Signal aus, um vor Gefahr zu warnen.

Neue Fahrzeuge müssen künftig mit Schnittstellen ausgestattet sein, die den Einbau von Alkolocks ermöglichen. Ist diese Technik an Bord, muss der Fahrer vor Fahrtantritt zum Beispiel in ein Röhrchen pusten. Wird dabei ein zu hoher Alkoholpegel gemessen, kann das entsprechende Signal die Kraftstoffversorgung kappen und so den Start des Motors verhindern. Für den verpflichtenden Einbau von teuren Alkohol-Wegfahrsperren fehlen jedoch vor allem in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen. (SP-X)

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