Muss eine Ladesäule für den Bezahlvorgang einen dynamischen oder statischen QR-Code bereitstellen? Diese Frage hat nun die EU final geklärt.
Öffentliche Ladesäulen benötigen nun doch nicht zwingend einen Bildschirm. In ihrer neuen Infrastruktur-Regulation hat die EU jetzt auf die Pflicht zu sogenannten dynamischen QR-Codes verzichtet. Ladesäulenhersteller Amperfied bietet die Technik trotzdem an. Als Grund nennt die Heidelberg-Tochter das höhere Sicherheitsniveau.
Die bereits geltende „Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR)“ regelt unter anderem die Bezahlverfahren an öffentlichen Ladesäulen. Allerdings zunächst relativ unpräzise, so dass die Branche von einer generellen Pflicht zu sogenannten dynamischen, also bei jedem Ladevorgang individuell erstellten, QR-Codes ausgegangen war.
Dynamischer Code ab 50 kW nötig
Diese sind nun aber erst ab einer Ladeleistung von 50 kW vorgeschrieben, nicht aber für die gängigen AC-Normalllader am Straßenrand. Die meisten aktuellen Modelle verfügen – anders als Schnelllader – in der Regel nicht über ein Display, was die Darstellung der QR-Codes schwierig gemacht hätte.
Amperfied bietet seine AC-Ladesäule Connect Public allerdings weiterhin mit einem Farbdisplay an, das die Darstellung von Einmal-Codes erlaubt. Diese sollen eine sichere Ad-hoc-Bezahlung ermöglichen und dabei einen zusätzlichen Manipulationsschutz bieten. (SP-X)