Nicht jedes «EU-Knöllchen» bezahlen

Bußgelder im Ausland

Der Bundestag hat die Umsetzung eines EU-Beschlusses gebilligt, wonach Bußgeldbescheide aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können. Doch die Knöllchen können auch angefochten werden.

Verkehrssünder müssen vom Herbst an auch mit Bußgeldbescheiden aus dem EU-Ausland rechnen - zwingend bezahlen müssen sie jeden davon aber nicht. Denn die grenzübergreifende Bestrafung setzt voraus, dass das Verfahren auch rechtskräftig ist. Kommt es dabei zu Fehlern, könne das «EU-Knöllchen» erfolgreich angefochten werden, sagte der Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE).

Der Bundestag hatte am Abend zuvor die Umsetzung eines EU- Beschlusses gebilligt, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland unter bestimmten Umständen auch in Deutschland vollstreckt werden können. Wer für ein Verkehrsdelikt im Ausland zur Kasse gebeten wird, sollte nach Angaben des Fachmanns Folgendes beachten:

Höhe:

Auslands-Bußgelder von weniger als 70 Euro dürfen weiterhin nicht vollstreckt werden.

Absender:

Der Bescheid muss vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn kommen. Zu den Unterlagen gehört ein Beiblatt, das alle wesentlichen Angaben zur neuen EU-Vollstreckung enthält. Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen könnten Autofahrer ignorieren.

Vollständigkeit:

Die ausländische Behörde muss dem BfJ alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt haben.

Korrekte Sprache:

Über ein anhängiges Verkehrsrechtsverfahren im EU-Ausland muss der Betroffene in verständlicher Form und deutscher Sprache informiert werden. Außerdem muss er zuvor über seine Rechte belehrt worden sein. «Wer nichts von einem Verfahren gegen sich wusste, sollte sich unbedingt dagegen wehren», rät Lempp.

Nicht jedes Delikt zählt

Es dürfen nur Verkehrsverstöße geahndet werden. Eine Beleidigung im Straßenverkehr zum Beispiel zählt nicht dazu. Als Fahrzeughalter kann man außerdem nur dann belangt werden, wenn eindeutig belegt ist, dass man zur Tatzeit am Steuer saß.

Sonderregelungen

Einige «EU-Knöllchen» müssen erst noch von einem deutschen Amtsgericht bewilligt werden. Dazu zählen Geldstrafen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen an Opfer. An diesem sogenannte Bewilligungsverfahren ist dann der betroffene Fahrer zu beteiligen.

Über Temporegelungen informieren

Um Ärger von vornherein zu vermeiden, empfiehlt der ADAC in München, sich vor einer Auslandsreise unter anderem gut über die Temporegeln im Urlaubsland zu informieren. Denn bei Geschwindigkeitsverstößen drohen im Ausland zum Teil empfindliche Strafen: Eine Überschreitung von 20 km/h kann einen Autofahrer zum Beispiel in Schweden oder Frankreich mehr als 500 Euro kosten. (dpa/tmn)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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