Ausnahmeregelung für Motorräder mit Euro-4-Norm

Ausnahmeregelung für Motorräder mit Euro-4-Norm
Die Kawasaki H2SX © Kawasaki

Die Corona-Krise hat auch die Motorradindustrie hart getroffen. Das hat auch Auswirkungen auf die Zulassung von Motorrädern mit der Abgasnorm Euro 4.

Eigentlich galt der 31. Dezember 2020 als der endgültig letzte Tag für die Neuzulassung von Motorrädern mit dieser Abgasnorm. Jetzt hat jedoch das europäische Parlament beschlossen, diese Frist zu verlängern. Der Zeitplan zur Einführung der Euro-5-Norm zum 1. Januar 2021 bleibt davon allerdings unberührt.

Wie der europäische Zweirad-Industrieverband ACEM berichtet, hat die Corona-Pandemie in vielen europäischen Märkten für deutliche Absatzrückgänge bei motorisierten Zweirädern gesorgt. Die Folge: In einigen Ländern befinden sich noch größere Bestände von Euro-4-Maschinen auf Lager. Um diesen Fahrzeugbestand abverkaufen zu können, hat das EU-Parlament Herstellern nun Möglichkeiten einer Fristverlängerung bewilligt.

Ausnahmegenehmigung beantragen

Laut Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik des Industrie-Verband Motorrad (IVM), gibt es dabei zwei Möglichkeiten einer verlängerten Zulassungsfähigkeit von Euro-4 Fahrzeugen: „Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19 Maßnahme geben. Entgegen einiger Pressemitteilungen beschränkt auch diese Maßnahme die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden.“

Fahrzeughersteller können für den Abverkauf ihrer Euro-4-Lagerbestände eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl besteht sogar für jede einzelne Typgenehmigung.
Denn die normal auslaufende Serie sei zwar auf die Anzahl von 10 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, böte jedoch den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt, so der IVM weiter. Bei der Covid-19 Maßnahme sei hingegen eine Neuzulassung nur bis zum 31.12.2021 möglich, dafür aber die Anzahl der Fahrzeuge höher. (SP-X)

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