Bestimmte Kfz-Ersatzteile dürfen in Deutschland nicht in Fahrzeugen eingebaut werden. Selbst ein Verkauf ist laut dem Oberlandesgericht Hamm nicht zulässig.
Bestimmte Kfz-Ersatzteile dürfen in Deutschland nicht ohne Prüfzeichen verkauft werden. Selbst dann nicht, wenn der Verkäufer darauf hinweist, dass ihr Einsatz im Straßenverkehr nicht erlaubt ist. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm nun hingewiesen. Das Verkaufsverbot ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgeschrieben und umfasst vor allem Fahrzeugbeleuchtung, Reifen und Sicherheitsgurte.
Händler-Hinweis nicht ausreichend
Auch der Erwerb und selbstverständlich die Verwendung entsprechender Teile ist illegal. Ein Hinweis darauf von Seiten des Händlers reicht nicht aus, um das Verkaufsverbot zu umgehen. Schon die allgemeine Möglichkeit einer Verwendung, nicht erst die konkrete Nutzung, verstößt gegen die Regelung der StVZO, wie die Deutsche Anwaltshotline ausführt (Az.: I-4 W 72/12). (SP-X)