Eine Million Elektroautos sollen 2020 über deutsche Straßen gleiten. Nun beschloss der Bundestag Steueranreize für E-Autos.
Mit dem Jahressteuergesetz 2013 hat der Bundestag am Donnerstag eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen beschlossen, dazu gehören auch Anreize für Elektroautos. Teil des Gesetzespakets sind weitere Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen.
Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Regelung gilt das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell aber als unattraktiv. Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen des höheren Listenpreises einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei E-Fahrzeugen soll nun die sehr teure Batterie ausgeklammert werden; ihr Anteil am Wert des Fahrzeugs würde dann nicht mehr die Steuerlast erhöhen.
Ab 2016 fünf Jahre steuerbefreit
Am Mittwoch hatte der Bundestags-Finanzausschuss bereits Gesetzesplänen der Bundesregierung zugestimmt, nach denen Lkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre keine Kfz-Steuer zahlen müssen, wenn sie einen reinen E-Antrieb oder eine Brennstoffzelle haben.
Gelten soll diese Befreiung für Wagen mit Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015. Fahrzeuge mit Zulassung von 2016 bis 2020 sollen wie bisher fünf Jahre frei sein. Mit diesem Steuerpaket soll die Elektromobilität angekurbelt werden. Ziel der Bundesregierung sind eine Million E-Autos bis 2020. (AG/dpa)