Bis zu zehn Prozent Ethanol kann ab dem Jahreswechsel den Benzinsorten beigemischt werden. Doch manches Auto muss weiterhin mit E5-Kraftstoff fahren.
Die zum 1. Januar geltende neue Beimischungsverhältnis von Benzin-Kraftstoff tut nicht jedem Auto gut. Anstatt wie bisher fünf Prozent dürfen ab 2011 bis zu zehn Prozent Ethanol den Benzinsorten mit 91, 95 und 98 Oktan beigemischt werden. Der ADAC rät den Autofahrern, sich vorher zu erkundigen, ob ihr Auto für den neuen Kraftstoff gewappnet ist.
Teure Fehlbtankung
Die neuen Sorten müssen mit den Aufklebern "Normal E10 schwefelfrei", "Super E10 schwefelfrei" beziehungsweise "Super Plus E10 schwefelfrei" auf der Zapfsäule gekennzeichnet sein. Bereits eine Fehlbetankung kann dem Kraftstoffsystem teure Schäden zufügen. Die Kraftstoffanbieter in Deutschland sind deshalb verpflichtet, E5-Sprit weiterhin anzubieten. Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen.
Wer nicht sicher ist, kann sich unter anderem beim ADAC über die Tauglichkeit des eigenen Wagens informieren. Eine Umrüstung auf E10 ist nicht nur kaum möglich, sondern auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der höhere Prozentanteil von Bioethanol verteuert die Herstellungskosten der Kraftstoffe nur geringfügig, darum hat der ADAC die Bundesregierung aufgefordert, eine ausreichende Markttransparenz und -überwachung sicherzustellen, um unangemessene Preisentwicklungen gerade auch bei Super E5 auszuschließen. (AG)