E-Scooter: Auf richtigen Versicherungsschutz achten

E-Scooter: Auf richtigen Versicherungsschutz achten
Der E-Kick-Scooter X2 City von BMW. © BMW

Elektro-Scooter sind häufig in Unfälle verwickelt. Entsprechend wichtig ist es, dass sie ausreichend versichert sind. Ein Versicherungskennzeichen ist ohnehin Pflicht.

Doch immer wieder kann man in deutschen Städten E-Scooter im Straßenverkehr beobachten, die kein Versicherungskennzeichen tragen. Dank der Mitte 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung ist der Einsatz der maximal 20 km/h schnellen Einspurstromer in Deutschland zwar legal, allerdings ist zusätzlich vorgeschrieben, dass diese neben einer Betriebserlaubnis auch eine Versicherungsplakette benötigen.

Diese sollte jeder E-Roller-Nutzer in jedem Fall abschließen. Ein paar Besonderheiten gilt es dabei jedoch zu beachten.

Lichtanlage vorgeschrieben

Erfüllt der Elektro-Tretroller die Voraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr – hierfür sind unter anderem eine Lichtanlage und zwei voneinander unabhängige Bremsen am Fahrzeug gefordert – fehlt nur noch das Versicherungskennzeichen.

Wer ohne fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wer einen Unfall mit seinem nicht versicherten Roller verursacht, muss zudem für entstandene Schäden selbst aufkommen. Eine private Haftpflichtversicherung reicht bei dieser Fahrzeugkategorie übrigens nicht aus, eine Integration in eine bestehende Kfz-Haftpflicht ist ebenfalls nicht möglich. Der Roller braucht also seinen eigenen Haftpflichtschutz, damit diese entsprechende Entschädigungen zahlt, sollten bei Unfällen Gegenstände oder Personen zu Schaden kommen.

Versicherung ist nicht teuer

Eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht einmal teuer. Beispiel HUK Coburg: Hier kostet die Haftpflicht 15 Euro pro Jahr, sofern alle Nutzer des Rollers älter als 23 Jahre sind.

Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Rollers liegt bei übrigens 14 Jahren, für den Versicherungsabschluss ist jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert. Nach Abschluss eines Vertrags – dieser Vorgang ist online möglich – wird die Plakette mit den drei Zahlen und drei Buchstaben per Post zum Versicherungsnehmer geschickt.

Auch Teilkasko ist möglich

Diese muss anschließend nur noch auf den Roller geklebt werden. Fortan kann man legal am Straßenverkehr teilnehmen. Für die kleinen Stromer gibt es sogar die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, die dann unter anderem auch Schäden durch Diebstahl, Raub oder Brand abdeckt.

Während der Gesetzgeber die Haftpflicht vorschreibt, ist die Teilkasko-Variante ein mit zusätzlichen Kosten einhergehender freiwilliger Schutz. Im Fall der HUK Coburg kostet die Teilkasko-Variante rund 30 Euro im Jahr.

Unterschiede zum Auto

Wurde eine Haftpflichtversicherung für den E-Roller abgeschlossen, übernimmt der Versicherer die Kosten für Schäden, die Dritten durch das Fahrzeug zugefügt wurden.

Laut Experten des Versicherers ARAG gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied zur Haftpflichtversicherung beim Auto: Während geschädigte Dritte bei Pkw-Unfällen ihren Schaden immer vom Haftpflichtversicherer des Verursachers ersetzt bekommen, können durch einen E-Roller Geschädigte mitunter auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wie ein konkreter Fall aus dem Jahr 2020 zeigt, bei dem ein parkendes Auto von einem E-Scooter beschädigt wurde, dessen Fahrer geflüchtet war.

Versicherung bei Verleihern eingeschränkt

Da der Unfallverursacher nicht ermittelt werden konnte, hätte nach Meinung des Geschädigten die Versicherung des Halters zahlen müssen. Die verweigerte jedoch die Zahlung, da der Schädiger nicht ermittelt wurde und bis maximal 20 km/h schnelle Kraftfahrzeuge per Gesetz von der verschuldensunabhängigen Haftung befreit sind (§ 8 Nr. 1 StVG). Der Geschädigte klagte dagegen am Amtsgericht Frankfurt, blieb jedoch auf seinem Schaden sitzen, da die Richter den Gesetzestext im Sinne der Versicherung auslegten. (Az.: 29 C 2811/20 (44))

Viele der in Deutschland genutzten E-Scooter gehören Roller-Vermietern wie Voi oder Tier. Auch diese sind grundsätzlich versichert. Allerdings ist auch hier der Versicherungsschutz eingeschränkt. Abgesichert sind nur Schäden, die anderen mit dem Mietfahrzeug zugefügt werden. Kommt der Nutzer eines Mietrollers selbst zu Schaden, muss er diesen aus eigener Tasche bezahlen. Einige Vermieter bieten deshalb zusätzlich Unfallversicherungen an, mit denen Rollerfahrer einen entsprechend erweiterten Versicherungsschutz genießen.

Hohe Schadensquote

Unfälle mit E-Scootern sind übrigens keine Seltenheit. Von den rund 180.000 im Jahr 2020 in Deutschland versicherten Elektrorollern wurden 1.150 Unfälle verursacht, die bei Versicherern gemeldet wurden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) war dabei die Schadensbilanz der elektrischen Roller höher als bei Mopeds und Mofas. Während jeder Unfall bei Moped und Co. im Schnitt 3.700 Euro kostet, sind es bei E-Roller-Unfällen 3.850 Euro. Zum Vergleich: Bei Pkw-Unfällen liegt die durchschnittliche Schadenssumme bei 4.550 Euro.

Die Zahl der Unfälle mit E-Scooter liegt allerdings noch deutlich höher. Allein von Januar bis September 2020 wurden von der Polizei deutschlandweit 1.600 Unfälle mit E-Scootern gezählt. Eine Studie der Universitätsklinik Essen deutet außerdem eine sehr hohe Dunkelziffer an. Demnach haben 70 Prozent der nach einem E-Scooter-Unfall in der Notaufnahme gelandeten Patienten den Vorfall nicht der Polizei gemeldet. (SP-X)

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