Boom bei E-Scootern führt zu steigenden Unfallzahlen

Boom bei E-Scootern führt zu steigenden Unfallzahlen
Bessere Technik und schärfere Regeln könnten das Fahren mit dem E-Scooter sicherer machen. © dpa

E-Scooter werden immer beliebter. Die Zahl der im Privatbesitz befindlichen Scooter hat sich seit 2022 verdoppelt – und damit sind auch die Unfallzahlen gestiegen.

In Deutschland wächst die Zahl privat genutzter E-Scooter sprunghaft, während bei den Leihrollern zuletzt ein Rückgang zu verzeichnen war. Das geht aus einer Statistik des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) hervor.

Demnach hat sich die Zahl der privat und gewerblich genutzten E-Scooter mit Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen 2022 und 2025 von 764.000 auf 1,66 Millionen mehr als verdoppelt. Besonders stark wuchs der private Bestand: von 571.000 auf 1,37 Millionen Fahrzeuge. Die Zahl der Leih-Scooter stieg zunächst von 193.000 im Jahr 2022 auf 331.000 im Jahr 2024, sank 2025 jedoch auf rund 300.000.

Leihfahrzeuge mit häufigen Haftpflichtschäden

Leihfahrzeuge sind dabei häufiger in Haftpflichtschäden verwickelt. Im vergangenen Jahr kamen auf 1000 versicherte Leih-Scooter 13 Schäden, bei privaten Fahrzeugen waren es sechs. Insgesamt registrierten die Versicherer 2025 rund 11.700 Haftpflichtschäden mit E-Scootern.

Analog zur stark steigenden Zahl der E-Kickscooter verzeichnet auch die amtliche Unfallstatistik eine deutlich steigende Zahl von Scooter-Unfällen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ereigneten sich 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, bei denen 38 Menschen ums Leben kamen. Im Jahr 2022 waren 8.341 Unfälle mit Verletzten oder Getöteten registriert worden. Damit hat sich auch hier die Zahl innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt.

Der GDV weist in diesem Zusammenhang noch auf eine geplante Gesetzesänderung hin, welche die Stellung von Unfallopfern stärken soll. Künftig werden demnach für E-Scooter grundsätzlich die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. Bislang müssen Geschädigte nachweisen, dass ein E-Kickscooter-Fahrer den Schaden schuldhaft verursacht hat. Mit der vorgesehenen Gefährdungshaftung soll grundsätzlich der Nachweis genügen, dass der Schaden beim Betrieb des E-Scooters entstanden ist. Die Neuregelung würde nach Einschätzung des GDV bestehende Haftungslücken schließen. (SP-X)

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