E-Scooter: Höhere Nutzungsgebühr rechtens

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

E-Scooter: Höhere Nutzungsgebühr rechtens
Anmietung eines E-Scooters von Lime. © Lime

Städte und Kommunen können für die gewerbliche Vermietung von E-Scootern von den Betreibern höhere Gebühren verlangen. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.

Gefällt wurde es vom Verwaltungsgericht Köln, das damit eine Klage von vier E-Scooter-Anbietern abgewiesen hat. Diese hatten gegen die Stadt Köln geklagt, die in der seit 2022 geltenden Sondernutzungssatzung Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr erhebt.

Die Betreiber begründeten ihren Einspruch damit, dass die Gebühren praktisch dazu führten, das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet zu verhindern. Dies widerspreche dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW). Zudem seien die Gebühren im Vergleich zu denen für Leihfahrräder und Carsharing-Angeboten unverhältnismäßig hoch.

Behinderung durch falsche abgestellte Roller

Das Gericht sieht das anders. Die Gebühren trügen dem Umstand Rechnung, dass es durch falsch abgestellte Mietroller immer wieder zu Behinderungen komme. Bei Leihrädern komme das seltener vor. Zudem leisten laut dem Gericht sowohl Fahrrad- als auch Carsharing-Angebote einen größeren Beitrag zur Reduzierung des Autoverkehrs als E-Scooter.

Die Gebühren führten auch nicht dazu, dass jegliche Form des E-Scooter-Verleihs unwirtschaftlich werde. Letztlich bezwecke das FaNaG auch nicht den Schutz des spezifischen Geschäftsmodells der Vermieter. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich. (Az.: 21 K 4871/22, 21 K 4874/22, 21 K 4923/22, 21 K 5019/22, 21 L 1439/22)

TÜV-Verband gegen Anbehung der Promillegrenze

Um E-Scooter entbrennen immer wieder Diskussionen. Zuletzt hatte der TÜV-Verband eine Anhebung der Grenzwerte für alkoholisierte E-Scooter-Fahrer auf 1,6 Promille abgelehnt. Wie Marc-Philipp Waschke sagte, seien E-Scooter gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Party-Mobile beliebt.

„Nächtliche Unfälle unter Alkoholeinfluss sind dabei an der Tagesordnung. Für den Referenten Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband würde „eine Anhebung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende“ indes das „falsche Signal senden und Alkoholfahrten bagatellisieren“, so Waschke weiter.

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